Parken in der Stadt: Die häufigsten Irrtümer und ihre Folgen!

Parkplatzsuche ist für viele Autofahrer ein stressiges Unterfangen. Tom Louven, ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, klärt über häufige Park-Irrtümer auf. Laut den festgelegten Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken auf der linken Straßenseite grundsätzlich nur auf der rechten Seite erlaubt. Ein Verstoß gegen das Parkverbot auf der rechten Seite kann ein Bußgeld von 15 Euro nach sich ziehen. In Einbahnstraßen hingegen ist das Parken auf der linken Seite erlaubt, während in verkehrsberuhigten Zonen das Parken links nur auf gekennzeichneten Flächen gestattet ist.
Ein weiteres Missverständnis betrifft Fußgänger, die Parklücken reservieren wollen – dies ist nicht erlaubt und kann mit einem Bußgeld von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg bestraft werden. Das Freihalten einer Parklücke könnte sogar als Nötigung ausgelegt werden, was zu drei Punkten in Flensburg und einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen kann. Viele Autofahrer sind sich nicht bewusst, dass auch der Samstag rechtlich als Werktag gilt, was bedeutet, dass die Parkscheinpflicht an Werktagen auch am Samstag gilt. Zudem befreit ein defekter Parkscheinautomat nicht von der Pflicht, einen Parkschein zu lösen, sodass Fahrer nach einem funktionierenden Automaten suchen müssen.
Rechtslage bei Parkunfällen
Ein weit verbreiteter Irrtum besteht in der Vorgehensweise nach einem Parkunfall. Oft wird fälschlicherweise ein Zettel mit Kontaktdaten am beschädigten Fahrzeug hinterlassen. Dies kann jedoch als Fahrerflucht gewertet werden. Die korrekte Vorgehensweise sieht vor, dass der Beteiligte 60 Minuten wartet und die Polizei informiert.
Ergänzend zu den entsprechenden Regelungen berichtete Firmenauto über weitere Aspekte des Parkens. So wird auch betont, dass das Parken werktags immer kostenpflichtig ist, während es nur sonntags und an gesetzlichen Feiertagen kostenfrei ist. Zudem sollten Verkehrszeichen von oben nach unten gelesen werden. Ein Beispiel hierfür ist das Schild, das „Mo-Sa 9-18 Uhr“ anzeigt und auf eine begrenzte Parkdauer an Werktagen hinweist.
Des Weiteren ist das Parken auf Privatgeländen, wie etwa auf Supermarktparkplätzen, außerhalb der Öffnungszeiten problematisch und kann zu Abschleppungen führen. Bei Parkremplern sollten die Beteiligten auf den Fahrzeughalter warten oder die Polizei informieren, da ein Zettel alleine nicht ausreichend ist. Außerdem ist das Parken entgegen der Fahrtrichtung verboten, es sei denn, es handelt sich um eine Einbahnstraße.
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Ort | Flensburg, Deutschland |
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