Digitalisierung im Gesundheitswesen: ePA-Start verzögert sich erneut!

Hamburg, Deutschland - Auf der Digital-Health-Messe DMEA in Berlin kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an, dass die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) vorerst nicht wie geplant erfolgen wird. Lauterbach berichtete, dass die ePA weiter getestet wird und der bundesweite Start mit verpflichtender Nutzung für Ärzte verschoben ist. Stattdessen ist eine „Hochlaufphase“ in den kommenden Wochen vorgesehen, wobei die Nutzung der ePA zunächst freiwillig bleibt.

Seit Mitte Januar findet in den Modellregionen Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen eine Testphase statt, in der die Nutzung der ePA besonders für Kinder und Jugendliche berücksichtigt wird. Die Einführung einer Verpflichtung zur Nutzung und das damit verbundene System der Sanktionen werden zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. Lauterbach betonte, dass bei der Einführung der Sicherheit der ePA oberste Priorität habe und die vom Chaos Computer Club angesprochenen Probleme inzwischen gelöst seien. Die nächste Stufe der ePA soll erst nach gründlichem Testen eingeleitet werden.

Koordination mit Fachleuten

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) arbeitet eng mit Ärzten, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und Krankenkassen zusammen, um die Rahmenbedingungen für die ePA zu schaffen. Die ePA soll die medizinische Versorgung verbessern und gleichzeitig Kosten einsparen. Ein Forschungsdatenzentrum Gesundheit wird am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgebaut und soll diesen Sommer in Betrieb gehen. Die Bundesärztekammer (BÄK) und die KBV begrüßen die Ausweitung der Testphase, während 95 Prozent der Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) das Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben.

In einem weiteren Schritt wird es auch erforderlich sein, die Patienten über die Funktionsweise der ePA zu informieren. Laut den Informationen des Bundesgesundheitsministeriums sind die Krankenkassen verpflichtet, ihre Versicherten über die elektronische Patientenakte aufzuklären, einschließlich der speicherbaren Informationen und der Rechte der Versicherten. Die Ärzte sind ebenfalls verpflichtet, Patienten über die in der ePA gespeicherten Daten zu informieren und sie auf ihr Widerspruchsrecht hinzuweisen, insbesondere wenn es um sensible Informationen geht.

Das BMG fördert die Digitalisierung im Gesundheitswesen, um einen sicheren Austausch von Informationen zwischen Praxen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zu gewährleisten. Ziel ist es, eine nahtlose Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen zu schaffen, sodass erforderliche Informationen direkt verfügbar sind.

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Ort Hamburg, Deutschland
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