Mikroapartments in Eimsbüttel: Kampf gegen Wucher-Mieten beginnt!

Eimsbüttel, Deutschland - In Hamburg sind Mikroapartments seit einiger Zeit ein heiß diskutiertes Thema. Diese kleinen, möblierten Wohnungen werden häufig zu hohen Mieten vermietet, wobei die Bewohner häufig Küche und Bad mit anderen teilen müssen. Ein besonderes Beispiel für diese Entwicklung ist eine 3,5-Zimmer-Wohnung bei der Apostelkirche, die in vier Mikroapartments umgebaut wurde. Die Mieteinnahmen stiegen dabei von 1.100 Euro auf 3.400 Euro. Das kleinste Mikroapartment misst nur 6 Quadratmeter und kostet monatlich 695 Euro, was einem Quadratmeterpreis von 115 Euro entspricht. Zum Vergleich liegt der durchschnittliche Mietpreis in Hamburg bei etwa 17 Euro pro Quadratmeter.

Der Anwohner Jürgen Kahlert äußerte deutliche Bedenken über die hohen Mieten und die unangenehme Wohnsituation und plant, sich gegen diese Praxis zur Wehr zu setzen. Laut der sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg sollen Verdrängungseffekte verhindert werden, jedoch gilt diese nicht für die Apostelkirche, da bei der Umwandlung keine Grundrissänderung vorgenommen wurde. Die seit 2015 geltende Mietpreisbremse in Hamburg erlaubt maximal 10 Prozent höhere Mieten als die ortsübliche Vergleichsmiete, betrifft jedoch auch Mikroapartments, deren Regulierung jedoch schwer durchsetzbar ist.

Überblick über die Regulierung von Mikroapartments

Ein weiteres Problem stellt die Tatsache dar, dass Mikroapartments mit einer Fläche von unter 25 Quadratmetern im Mietenspiegel nicht berücksichtigt werden, was den Vergleich der Mietpreise erschwert. Zudem gibt das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz Mindestanforderungen an Wohnraum vor: Mikroapartments müssen mindestens 10 Quadratmeter groß sein und über Heizmöglichkeiten verfügen. Das kleinste Mikroapartment in der Apostelkirche verletzt diese Anforderungen, da es nur 6 Quadratmeter misst und über keine Heizung verfügt. Das Bezirksamt Eimsbüttel hat nun ein Verfahren gegen diese offenbar illegalen Räume eröffnet.

Die Hamburger Linksfraktion hat bereits Anfragen und Anträge zur Regulierung von Mikroapartments sowie gewerblichen Kurzzeitvermietungen eingereicht. Der Mieterverein Hamburg fordert in diesem Zusammenhang eine Ergänzung des Wohnraumschutzgesetzes sowie eine strengere Überwachung von Kurzzeitvermietungen. Ein Antrag zur Verschärfung der Mietpreisbremse wurde im Bundesrat allerdings blockiert und soll in der kommenden Legislaturperiode erneut eingebracht werden.

Die Problematik der Mietpreisbremse ist nicht auf Hamburg beschränkt. Laut einem Bericht von tagesschau.de zeigt die bundesweit eingeführte Regelung seit 2015 kaum Wirkung. Viele Vermieter ignorieren die gesetzlichen Vorgaben, da Verstöße in der Praxis oft keine Konsequenzen haben. In Städten wie Düsseldorf verstoßen rund ein Viertel der Mietinserate gegen die Mietpreisbremse, während viele Mieter über mangelndes Wissen über ihre Rechte klagen und aus Angst vor negativen Konsequenzen nicht aktiv werden.

Zusammengefasst finden sich in Hamburger Wohnprojekten wie den Mikroapartments an der Apostelkirche mehrere regulatorische Bruchstellen, die sowohl rechtliche als auch soziale Implikationen nach sich ziehen. Die Debatte über die Mietpreisbremse und deren Wirksamkeit wird voraussichtlich auch in Zukunft ein bedeutendes Thema bleiben.

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Vorfall Sonstiges
Ort Eimsbüttel, Deutschland
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