Wahl des Behindertenbeirats in Lübeck: Jetzt wählen und mitgestalten!

Lübeck, Deutschland - In Lübeck sind rund 26.000 Menschen mit Behinderungen oder Gleichstellung wahlberechtigt. Die Wahl des Lübecker Behindertenbeirats wurde auf den 30. Juni 2025 verschoben. Diese Entscheidung folgt einer Satzungsänderung, die auch gesetzliche Vertreter minderjähriger Menschen mit Behinderung berücksichtigt. Der Behindertenbeirat spielt eine zentrale Rolle, indem er die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertritt, die Politik und Verwaltung berät, auf Barrieren aufmerksam macht und sich für Inklusion einsetzt. Bewerbungen für den Beirat sind bis zum 1. Juni 2025 möglich. Wahlberechtigt sind alle Lübeckerinnen und Lübecker mit einem Grad der Behinderung ab 20 Prozent, wie NDR berichtete.

Inklusion im Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

In Deutschland gilt seit dem 1. Juli 2019 ein inklusives Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen. Dadurch haben auch Menschen mit Behinderungen, die eine rechtliche Vollbetreuung erhalten, das Recht, ihre Stimme abzugeben. Das Bundeswahlgesetz (BWahlG) ermöglicht Assistenz bei der Ausübung des Wahlrechts, sowohl bei der Vorbereitung als auch in der Wahlkabine. Ein Ausschluss vom Wahlrecht ist nur durch einen Richterspruch möglich, insbesondere bei bestimmten Straftaten. Bis 2019 war der pauschale Ausschluss von Menschen mit Behinderungen vom Wahlrecht verfassungswidrig. Dies wurde durch eine Wahlprüfungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten, die zu einer Änderung des BWahlG führte. Seitdem dürfen Menschen mit rechtlicher Betreuung an Wahlen teilnehmen. Zudem steht jedem Wahlberechtigten Unterstützung bei der Stimmabgabe durch Freunde, Familie oder Betreuer zu, vorausgesetzt, die Hilfestellung respektiert die selbstbestimmte Willensbildung des Wahlberechtigten. Wahlfälschung ist eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann, wie anwalt.org berichtete.

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Vorfall Regionales
Ort Lübeck, Deutschland
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