Parkplatzchaos vor Blitzern: Ist das Parken nun erlaubt oder nicht?

Erfahren Sie alles über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Strafen beim Parken vor Blitzern in Deutschland.

In Deutschland sorgt die Frage, ob das Parken unmittelbar vor einem Blitzer erlaubt ist, immer wieder für Diskussionen. Ein Urteil eines Oberlandesgerichts hat nun für Klarheit gesorgt. Demnach ist das Parken vor einem Blitzer grundsätzlich erlaubt, sofern die geltenden Parkvorschriften beachtet werden.

Die Debatte um das Parken vor Blitzern wird dadurch intensiviert, dass viele Autofahrer sich durch diese Geräte unter Druck gesetzt fühlen. Geschwindigkeitsüberschreitungen können hohe Bußgelder nach sich ziehen, die je nach Schwere der Überschreitung erheblich variieren. Beispielsweise können bei einer Überhöhung um mehr als 70 km/h Geldstrafen von 738,50 Euro fällig werden, zusätzlich zu Punkten in Flensburg und einem möglichen Fahrverbot.

Rechtslage und mögliche Konsequenzen

In der Entscheidung des Oberlandesgerichts wurde zudem festgestellt, dass das Zuparken von Blitzern als Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe gewertet werden kann. Im Gegensatz dazu entschied der Bundesgerichtshof, dass das Zuparken eines Blitzers in der Regel nicht strafbar ist, solange die Parkvorschriften eingehalten werden. Allerdings müssen Autofahrer, die einen Blitzer verdecken, damit rechnen, für parkrechtliche Verstöße belangt zu werden.

Manche Autofahrer neigen nicht nur zur Diskussion über das Parken, sondern auch zu vandalistischen Akten gegen Blitzer. Solche Taten sind strafbar und können mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Das Beschmieren eines Blitzers mit Materialien wie Senf oder das Abdecken mit Pappe ist ebenfalls als Sachbeschädigung einzuordnen.

Wie merkur.de berichtete, wird das Thema von vielen Autofahrern als unangenehm empfunden und wirft Fragen zur Strafbarkeit von Blitzer-Manipulationen auf. Laut bussgeldkatalog.org ist die Manipulation oder Beschädigung eines Blitzers auf jeden Fall strafbar.

Details
Vorfall Vandalismus
Ort Flensburg, Deutschland
Quellen