Neue TÜV-Regeln 2025: So meiden Autofahrer hohe Bußgelder!

Flensburg, Deutschland - Autofahrer in Deutschland müssen im Jahr 2025 darauf achten, ihre Hauptuntersuchung (HU) fristgerecht durchzuführen. Versäumnisse können zu erheblchen Bußgeldern und Punkten im Flensburger Fahreignungsregister führen. Die Farbe der TÜV-Plakette informiert über den nächsten HU-Termin. Fahrzeuge, die mit einer orangefarbenen Plakette gekennzeichnet sind, müssen 2025 zur HU, da sie zuletzt 2023 geprüft wurden. Des Weiteren benötigen Fahrzeuge mit Erstzulassung im Jahr 2022 ebenfalls ihre erste HU im Jahr 2025.

Eine erfolgreich bestandene HU führt zur Ausstellung einer gelben Plakette, die auf das nächste Fälligkeitsjahr, 2027, hinweist. Auf der Plakette ist in der Mitte das Jahr der nächsten Prüfung und oben der Monat vermerkt. Zudem ist der nächste HU-Termin im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) aufgeführt. Der HU-Bericht, der bei jeder bestandenen Prüfung übergeben wird, enthält zudem den Prüftermin. Um Autofahrer zu unterstützen, bieten einige Werkstätten und Versicherungen Erinnerungsservices für die HU an.

Bußgelder bei Versäumnis der Hauptuntersuchung

Die Bußgelder für verspätete Hauptuntersuchungen staffeln sich wie folgt:

  • Nach mehr als 2 Monaten: Verwarnungsgeld von 15 Euro.
  • Nach über 4 Monaten: Strafe von 25 Euro.
  • Nach 8 Monaten: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein verspäteter TÜV dazu führen kann, dass Versicherungen im Schadensfall Leistungen verweigern.

Wichtige Informationen zur Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung (HU) dient der Gewährleistung des mangelfreien Zustands von Fahrzeugen und ist in Deutschland für alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge, Krafträder und Anhänger vorgeschrieben. Diese wird durch staatlich anerkannte Prüforganisationen wie den TÜV Rheinland durchgeführt. Der Untersuchungsbericht, der bei der HU ausgestellt wird, ist unter anderem bei An- und Ummeldungen eines Kraftfahrzeugs vorzulegen.

Bei einer bestandenen HU wird eine Prüfplakette am hinteren KFZ-Kennzeichen angebracht. Diese Plakette zeigt das Jahr und den Monat der nächsten fälligen HU an; die Farbe variiert je nach Ausstellungsjahr. Neben der HU ist auch die Abgasuntersuchung (AU) Teil der Prüfung und prüft, ob die gesetzlich festgelegten Höchstwerte für Abgase eingehalten werden. Neue Fahrzeuge müssen nach drei Jahren zur ersten HU und AU, danach wieder alle zwei Jahre. Motorräder müssen alle zwei Jahre zur HU, während gewerblicher Personentransport alle 12 Monate geprüft werden muss, wie auf der Website des TÜV Rheinland beschrieben wird.

Details
Vorfall Sonstiges
Ort Flensburg, Deutschland
Quellen