Oldenburgs Bebauungsplan: Neues Verfahren nach Gerichtsurteil!
Der Oldenburger Verwaltungsausschuss hat den Bebauungsplan für die Entlastungsstraße erneut in die Auslegung gegeben. Dies folgt auf die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, das den ursprünglichen Beschluss des Bebauungsplans N-777 G (Fliegerhorst/Hallensichel-Ost/Entlastungsstraße) für unwirksam erklärt hatte. Der 1. Senat des Gerichts hatte am 15. Mai 2024 formale Fehler bei der Aufstellung des Plans beanstandet. Dazu zählen unter anderem unzureichende Angaben zur Geschossflächenzahl, Festsetzungen zum Einzelhandel sowie Aspekte des Hochwasserschutzes.
Oberbürgermeister Jürgen Krogmann (SPD) teilte mit, dass die Verwaltungsvorlage mehrheitlich verabschiedet wurde. Während die Fraktionen von Grüne und BSW alternative Lösungen vorschlugen, fanden diese keine Mehrheit. Die Grünen lehnten die Fliegerhorststraße ab, und die BSW kritisierte die gewählte Trassenführung. Das Verfahren wird nun mit einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Nach dieser Auslegung sollen die Abwägungen und der Beschluss in einer Ratssitzung öffentlich besprochen werden.
Jetzt wird der Bebauungsplan neu aufgelegt
Der Bebauungsplan sieht ein eingeschränktes Gewerbegebiet auf einer Teilfläche des ehemaligen Fliegerhorsts vor und dient als planerische Grundlage für eine Entlastungsstraße, die die Alexanderstraße (L 824) im Norden mit der Ammerländer Heerstraße (K 348) im Westen verbinden soll. Antragsteller wie Grundeigentümer und Betriebsinhaber in einem nahegelegenen Gewerbegebiet äußerten Bedenken bezüglich des Abbiegeverkehrs auf ihre Zufahrtsmöglichkeiten. Das Oberverwaltungsgericht erklärte den Plan wegen nicht durchgeführter erforderlicher Öffentlichkeitsbeteiligung für unwirksam. Diese festgestellten Mängel kann die Stadt Oldenburg jedoch in einem ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 des Baugesetzbuchs beheben.
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Oldenburg, Deutschland |
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