Elbtunnel in Gefahr: Fristablauf könnte Milliardenprojekt stoppen!
Die Planungen für den von vielen erwarteten Elbtunnel im Rahmen der A20 nehmen weiter kontroverse Züge an. Landrat Kai Seefried äußerte jüngst seine Hoffnung auf einen Spatenstich für das Bauprojekt bei Drochtersen spätestens im Jahr 2022. Allerdings müssen die Verantwortlichen mit einem langen Status quo rechnen, da der Tunnel voraussichtlich in diesem Jahrzehnt nicht fertiggestellt sein wird. Die Baugenehmigung für den niedersächsischen Teil des Tunnels könnte 2024 verfallen, wie das Hamburger Abendblatt berichtete.
Ein neues Planfeststellungsverfahren wäre in diesem Fall unumgänglich, was das Projekt und seine Umsetzung um Jahre zurückwerfen würde. Das Bundesverwaltungsgericht wies 2016 Klagen gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss für den Tunnelabschnitt ab. Die Gültigkeit dieser Entscheidung ist jedoch auf zehn Jahre begrenzt und läuft Ende 2026 ab. Das Verkehrsministerium in Niedersachsen hat noch kein gültiges Verfahren für zwei entscheidende Autobahnabschnitte vorgelegt, sodass ein Baustart vor 2027 unrealistisch erscheint.
Stand der Planfeststellungsverfahren
In den kommenden Wochen planen die Verkehrsministerien in Hannover und Kiel, die erforderlichen Planfeststellungsbeschlüsse abzuschließen. Dennoch ist mit Klagen von Umweltverbänden und Autobahngegnern zu rechnen. Diese könnten das Projekt um mindestens zwei Jahre in die Länge ziehen. Selbst bei einer möglichen Fristverlängerung von bis zu fünf Jahren könnten Gegner weiterhin Klage einreichen.
Landrat Seefried zeigt sich besorgt über die verzögerte Planung und die drohenden Fristen. Er hebt die Bedeutung der A20 für den Pendler- und Transitverkehr hervor sowie für die Anbindung von Unternehmen im Landkreis Stade. Der Stader Seehafen benötigt dringend eine entsprechende Anbindung, um als internationales Energiedrehkreuz auszubauen. Ohne die A20 wird zudem auch der Weiterbau der A26 in Richtung Drochtersen erschwert.
Baugenehmigung und Klagen abgewiesen
Zu den Klägern gehörten das Fährunternehmen FRS Elbfähre sowie Naturschutzverbände wie NABU und BUND. Während FRS Elbfähre mit der Klage seine Existenz gefährdet sah, beanstandeten NABU und BUND vermeintlich klimaschädliche Auswirkungen des Tunnelprojekts. Das BVerwG wies jedoch beide Klagen vollumfänglich ab, was zu einer endgültigen Unanfechtbarkeit der gerichtlichen Entscheidungen führte. Das Land Schleswig-Holstein wurde in diesem Verfahren von GvW Graf von Westphalen vertreten.
Die Entwicklungen rund um den Elbtunnel bleiben somit angespannt, sowohl hinsichtlich der erforderlichen gesetzlichen Genehmigungen als auch der drohenden Rechtsstreitigkeiten.
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Ort | Stade, Deutschland |
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