EWE Tel verklagt Bundesnetzagentur: Streit um Mobilfunknetz eskaliert!
Oldenburg, Deutschland - EWE Tel, ein Telekommunikationsunternehmen mit Sitz in Oldenburg, hat am 25. April 2025 Klage gegen die Bundesnetzagentur beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Die Klage betrifft die Nutzung von Mobilfunknetzen und steht im Zusammenhang mit einem Verhandlungsgebot, das die Bundesnetzagentur im März 2025 festlegte. Dieses Gebot verpflichtet Telekommunikationsunternehmen ohne eigenes Netz, über die Mitnutzung der Mobilfunknetze mit den vier großen deutschen Netzbetreibern – Vodafone, Telefonica, 1&1 und Telekom – zu verhandeln, wie NDR berichtete.
EWE Tel kritisiert das Verhandlungsgebot als wirkungslos und fordert eine klare Regelung, die die Netzbetreiber zur Vermietung ihrer Mobilfunknetze verpflichtet. Ein Sprecher des Unternehmens äußerte Bedenken bezüglich einer möglichen Ungleichbehandlung zwischen den Telekommunikationsunternehmen. Die Bundesnetzagentur hingegen möchte nicht stark in den Markt eingreifen und bleibt bei ihrem Verhandlungsgebot. Die Netzbetreiber sind gefordert, über die Mitnutzung ihres Netzes zu verhandeln und sich an „Leitplanken für effektive Verhandlungen“ zu halten.
Kritik an den bestehenden Regelungen
Darüber hinaus hat EWE Tel auch Bedenken hinsichtlich des Zugangs von Mobilfunkunternehmen ohne eigene Infrastruktur zu den Märkten geäußert. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte im März 2023 ein Regelwerk, das bestehende Frequenznutzungsrechte verlängert, ohne Auktionen abzuhalten, was die Situation weiter kompliziert. EWE Tel, als virtueller Netzbetreiber auf die Vermietung von Kapazitäten bei etablierten Netzbetreibern angewiesen, sieht in den aktuellen Vorschriften eine unzureichende Förderung des Wettbewerbs. Das Bundeskartellamt und die Monopolkommission haben ebenfalls Zweifel an der Wirksamkeit des Wettbewerbs geäußert, wie Mein Stuttgart berichtete.
Innerhalb der Branche ist die Meinung über die Angemessenheit des Verhandlungsgebots gespalten: Während EWE Tel es als unzureichend betrachtet, empfinden etablierte Netzbetreiber es als zu restriktiv. In der Vergangenheit konnte EWE Tel bereits erfolgreich gegen Frequenzauflagen klagen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln und die längerfristigen Auswirkungen auf den Mobilfunkmarkt in Deutschland stehen nun aus.
Details | |
---|---|
Vorfall | Rechtsstreit |
Ursache | Klage, Ungleichbehandlung |
Ort | Oldenburg, Deutschland |
Quellen |