Wahlzeit in Nienburg: Wichtige Infos zur Seniorenbeiratswahl 2025!

Nienburg/Weser, Deutschland - Am Montag, den 28. April 2025, stehen die Mitarbeiter der Stadt Nienburg/Weser den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern für Fragen zur Seniorenbeiratswahl 2025 zur Verfügung. An drei verschiedenen Orten in Nienburg werden die Beratungen zu den Uhrzeiten 9.00 bis 11.00 Uhr, 11.30 bis 13.30 Uhr sowie 14.30 bis 16.30 Uhr stattfinden.

Die Veranstaltungen finden in folgenden Einrichtungen statt:

  • 9.00 – 11.00 Uhr: Stadtteilhaus Nordertor, Verdener Landstraße 69, 31582 Nienburg/Weser
  • 11.30 – 13.30 Uhr: Sprotte e.V., Lehmwandlungsweg 36-40, 31582 Nienburg/Weser
  • 14.30 – 16.30 Uhr: „Vogelers Treff“, Verdener Landstraße 236, 31582 Nienburg/Weser

Wichtige Informationen zur Briefwahl

Ab Donnerstag, den 24. April 2025, können die Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen abholen oder anfordern. Die Kontaktmöglichkeiten für die Anforderung sind wie folgt:

  • Telefon: 05021-87409 (Frau Nauenburg)
  • Adresse: Rathaus, Marktplatz 1, Zimmer 125, 31582 Nienburg/Weser
  • E-Mail: s.nauenburg@nienburg.de

Die Ansprechpartnerin ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 13 Uhr erreichbar, auch per E-Mail. Angehörige oder Nachbarn können Anrufe oder E-Mails bezüglich der Briefwahlunterlagen bis zum Montag, den 5. Mai 2025, erledigen.

Das reguläre Wahlbüro öffnet am Mittwoch, den 7. Mai 2025, sowie am Samstag, den 10. Mai 2025, jeweils von 8 bis 13 Uhr im Las-Cruces-Zimmer im Rathaus Nienburg/Weser. Auch hier ist der Personalausweis mitzubringen. Die Kandidatinnen und Kandidaten für den Seniorenbeirat werden nach dem Bewerbungsende, welches nach dem 23. April 2025 liegt, in der lokalen Presse und auf der Homepage der Stadt vorgestellt. Weitere Informationen sind auf der Webseite www.nienburg.de/seniorenbeirat zu finden.

Zusätzlich sind Unionsbürger oder Unionsbürgerinnen in Deutschland wahlberechtigt zur Kommunalwahl, wenn sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, und ihren (Haupt-)Wohnsitz mindestens drei Monate vor der Wahl im Wahlgebiet haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten. Laut den Informationen der Stadt Nienburg muss zudem eine Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde vorliegen, um an der Wahl teilnehmen zu können, was bis zum 20. Tag vor der Wahl beantragt werden kann. Diese Details wurden von m.nienburg.de bereitgestellt.

Details
Vorfall Wahlen
Ort Nienburg/Weser, Deutschland
Quellen