Mord an junger Frau: Gericht wertet tödlichen Messerangriff neu!
Eine 23-jährige Frau wurde von ihrem Ex-Freund mit 98 Messerstichen getötet. Der Fall muss nun erneut vor Gericht verhandelt werden, nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Oldenburg aufgehoben und den Fall an das Landgericht Osnabrück zurückverwiesen hat.
Der Angeklagte, Henning K. (31), wurde ursprünglich wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er gestand, die Frau im Juni 2023 in Vechta getötet zu haben, nachdem er sie aus Nordrhein-Westfalen zu einem Besuch in seine Wohnung gelockt hatte. Vor der Tat hatte der Angeklagte Alkohol konsumiert. Es kam zu einem Streit, bei dem die Frau ihm in den Finger biss, bevor Henning K. mit einem 26,5 Zentimeter langen Fahrtenmesser fast 100 Mal auf ihren Hals und Oberkörper einstach.
Details der Tat und Gerichtsverfahren
Nach der tödlichen Attacke versuchte der Angeklagte, sich selbst zu töten, indem er zwei Holzkohlegrills entzündete und sich neben die Leiche legte. Als dies nicht gelang, rief er die Polizei. Das Landgericht Oldenburg stellte keine niedrigen Beweggründe oder Heimtücke fest und sprach von vorsätzlichem Totschlag im Zustand verminderter Schuldfähigkeit. Der Vorsitzende Richter verhängte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren.
Sowohl der Angeklagte als auch die Nebenklägerinnen legten Revision ein. Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Mordmerkmal der Heimtücke nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen wurde. Daher wurden das Urteil und der Strafausspruch aufgehoben, und das Landgericht Osnabrück muss den Fall neu verhandeln; ein Termin steht jedoch noch nicht fest, wie Bild berichtete.
In einem weiteren Zusammenhang hob der Bundesgerichtshof auch ein umstrittenes Urteil nach dem gewaltsamen Tod einer jungen Frau auf. Dieses schließt sich dem an, was Spiegel anmerkt, wo die Probleme rund um Gewalt an Frauen und der Strafverfolgung thematisiert werden.
Details | |
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Vorfall | Mord/Totschlag |
Ursache | Streit, Alkohol |
Ort | Vechta, Deutschland |
Festnahmen | 1 |
Quellen |