Darmanin über Jihadisten in Irak: Keine Rückkehranordnung für Nordfranzosen!

Gérald Darmanin kündigt an, französische Jihadisten aus Irak zurückzuführen; Experten fordern schnelle Taten zur Verbesserung der Haftbedingungen.

Gérald Darmanin, der französische Minister für Justiz, hat neue Informationen zu in Irak inhaftierten französischen Jihadisten gegeben. In einem Interview mit Les lecteurs der Voix du Nord wurde er gefragt, ob der Staat drei Nordfranzosen, die in Irak festgehalten werden, repatriieren werde. Darmanin antwortete, dass viele französische Gefangene im Ausland, wie in Iran, ihre Strafe in Frankreich verbüßen sollten. Laut seinem Umfeld gab es jedoch am Samstag „keine Ankündigung zur Repatriierung“. Der Minister wollte sich nicht zu „einzelnen Fällen“ äußern und erwähnte, dass es keine spezifischen Modalitäten oder Fristen für die Repatriierung gebe. Generell sollen französische Gefangene im Ausland in Frankreich ihre Strafe absitzen, während ausländische Gefangene in Frankreich ihre Strafe im Ausland verbüßen sollten. Das Quai d’Orsay (Außenministerium) ist für die Verwaltung dieser Fälle zuständig, reagierte jedoch nicht auf die Äußerungen von Darmanin.

Die Aussagen des Ministers weckten Hoffnungen bei den Anwälten der in Irak inhaftierten Jihadisten. Die Anwältin Marie Dosé bezeichnete die Äußerungen als positiv, betonte jedoch, dass diese auch in Taten umgesetzt werden müssten. Besondere Aufmerksamkeit erhielt die Schicksalslage von Djamila Boutoutaou, einer Lilloise, die 2018 in Irak zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde und als „schwer krank“ gilt.

Rückführung angekündigt

In einer weiteren Mitteilung kündigte Darmanin am 25. April 2025 an, dass französische Jihadisten, die in Irak inhaftiert sind, zurückgeholt werden. Dies betrifft insbesondere die oben genannten drei Nordfranzosen, die ursprünglich zum Tode verurteilt und später zu lebenslanger Haft verurteilt wurden. Darmanin fügte hinzu, dass französische Staatsbürger ihre Strafe in Frankreich verbüßen sollten und wies darauf hin, dass Frankreich nicht von anderen Ländern verlangen könne, ihre Staatsbürger zurückzunehmen, während es selbst dies nicht für französische Staatsbürger tut. Details zu den Modalitäten der Rückführung wurden jedoch nicht bekannt gegeben.

Die Anwältin Marie Dosé, die eine in Irak verurteilte Frau vertritt, äußerte, dass die Aussagen des Ministers positiv seien, jedoch eine schnelle Umsetzung benötigten. Ihre Mandantin, Djamila Boutoutaou, benötigt aufgrund ihres Gesundheitszustands dringend eine Rückführung. Richard Sédillot, Anwalt von drei in Irak verurteilten jihadistischen Franzosen, argumentierte zudem, dass die Rückführung die Reintegration erleichtern würde. Er informierte über die prekären Haftbedingungen seiner Klienten und erwähnte laufende Untersuchungen in Paris zu Foltervorwürfen gegen sechs in Bagdad verurteilte Franzosen.

Details
Vorfall Menschenhandel
Ort Peine, Deutschland
Quellen