Rechtsrock-Netzwerk in Lüneburg: Urteile und Enthüllungen erschüttern!
Im Prozess vor dem Lüneburger Landgericht wurden fünf Männer wegen der Produktion und dem Vertrieb von Rechtsrockmusik verurteilt. Ein 35-Jähriger erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Er wurde wegen Volksverhetzung, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Gewaltdarstellung verurteilt. Zwei Mitangeklagte erhielten Bewährungsstrafen, während zwei weitere Männer mit Geldstrafen davonkamen.
Während seines Schlussworts beklagte der 35-Jährige die angebliche Isolationshaft. Der Vorsitzende Richter Michael Herrmann äußerte sich kritisch über die Inhalte der Musik und die Haltung des Verurteilten. Ob der 35-Jährige tatsächlich ins Gefängnis muss, war unklar, da er bereits 16 Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hatte ursprünglich eine Strafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert und das mit den Platten erwirtschaftete Geld, das auf über 30.000 Euro geschätzt wird, soll eingezogen werden.
Hintergrund des Verfahrens
Insgesamt produzierten die Angeklagten Dutzende Lieder mit Aufrufen zu Gewalt gegen Ausländer und nationalsozialistischer Ideologie. Brandanschläge auf Asylbewerberunterkünfte wurden in den Texten gutgeheißen und der Holocaust geleugnet. Der 35-Jährige verkaufte die CDs und Schallplatten aus seinem Wohnort in Bardowick sowie einem Geschäft in Hamburg. Trotz einer Bewährungsstrafe aus dem Jahr 2020 setzte er seine Aktivitäten fort. Hunderte Tonträger wurden bei Durchsuchungen in fünf Bundesländern im Herbst 2023 sichergestellt. Der Prozess begann im August 2024; der Angeklagte gestand im Februar, einige Tonträger selbst produziert zu haben.
Wie n-tv berichtete, spielten die Angeklagten in einem Netzwerk eine Rolle, das sich auf den Verkauf von rechter und verfassungsfeindlicher Musik spezialisiert hatte. Die Verteidigung forderte eine milde Strafe von maximal zwei Jahren und acht Monaten für den Hauptangeklagten, da dieser keinen Rädelsführer darstelle und lediglich Geld verdienen wolle. Der Hauptangeklagte begann bereits 2010 mit dem Vertrieb der Musik, wobei der Rechtsrock-Anteil am Gesamtverkauf maximal fünf Prozent betrug.
Zusätzlich wird die Generalstaatsanwaltschaft Celle auch für diesen Fall um eine Strafe von drei Jahren und acht Monaten bitten. Laut Schätzungen sollen die Männer über 28.000 Tonträger verkauft und damit mindestens 285.000 Euro erwirtschaftet haben. Das Urteil wird am 16. April 2025 um 13 Uhr verkündet.
Details | |
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Vorfall | Volksverhetzung |
Ursache | Produktion und Verkauf von Rechtsrockmusik, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Gewaltdarstellung |
Ort | Lüneburg, Deutschland |
Festnahmen | 5 |
Schaden in € | 30000 |
Quellen |