Lüneburg in Grundsteuer-Fragen: Klärung statt Klage gesucht!
Lüneburg, Deutschland - In Lüneburg haben über 26.000 Steuerpflichtige ihren Grundsteuerbescheid für das Jahr 2023 erhalten. Diese neuen Bescheide führen zu zahlreichen Anfragen und Klärungsbedarf hinsichtlich der aktuellen Grundsteuerregelungen. Stefan Ahrens, Pressesprecher der Stadt, berichtete von einem stark genutzten Telefonservice der Stadtverwaltung. Ein häufiges Thema der Anfragen betrifft den Klageweg gegen die Grundsteuerbescheide.
Sebastian Prigge, Fachbereichsleiter Finanzen, erklärte, dass Klagen gegen Bescheide wenig Aussicht auf Erfolg haben, wenn nur der Messbetrag vom Finanzamt angefochten wird. Fehler im Messbescheid sollten dem Finanzamt schriftlich mitgeteilt werden, um eine Neuberechnung zu beantragen. Martin Duwe, Sachgebietsleiter des Finanzamtes, bestätigte, dass Fehler im Messbescheid korrigiert werden können. Bei Rechenfehlern der Stadt, die sich aus der Multiplikation des Messbetrags mit dem Hebesatz ergeben, sollte die Stadt kontaktiert werden. Prigge empfahl, vor einer Klage zunächst die Stadt zu kontaktieren, um die Angelegenheit zu klären.
Grundsteuerreform und Hebesatz
Der aktuelle Hebesatz ist aufkommensneutral, was bedeutet, dass die Gesamtsumme der Grundsteuerzahlungen gleich bleibt. Laut den Daten zahlen 59 Prozent der Steuerpflichtigen im Jahr 2023 gleich viel oder weniger Grundsteuer als zuvor. Die Grundsteuerreform wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 angestoßen, das die bisherigen Regelungen als verfassungswidrig erklärte.
Die Grundsteuer wird auf Basis des Grundsteuermessbetrags berechnet, der vom Finanzamt festgelegt wird. Die Hansestadt Lüneburg setzt einen Hebesatz fest, der mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert wird, um die endgültige Grundsteuer zu bestimmen. Im Zuge der Grundsteuerreform verändern sich die Messbeträge, weshalb eine Anpassung des Hebesatzes in Lüneburg notwendig ist. Der bisherige Hebesatz beträgt 490 v. H. Ziel ist es, einen aufkommensneutralen Hebesatz festzulegen, um das Grundsteueraufkommen der Hansestadt für 2025 gegenüber 2024 unverändert zu halten.
Beispielsweise wird die zu zahlende Grundsteuer für ein bebautes Grundstück wie folgt berechnet: Der Grundsteuermessbetrag beträgt 60,51 €, was mit dem vorherigen Hebesatz von 490 v. H. multipliziert wird, um eine jährliche Grundsteuer von 296,50 € zu ergeben. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform sind auf der Website der Stadt Lüneburg bereitgestellt, die auch telefonische Unterstützung bietet, wie landeszeitung.de berichtete und hansestadt-lueneburg.de.
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Ort | Lüneburg, Deutschland |
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