Krisenfrüherkennung: kostenfreies Event für Unternehmen am 6. Februar!
Lüneburg, Deutschland - Unternehmen sehen sich derzeit mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert. Steigende Energiepreise, hohe Zinsen, schrumpfende Nachfrage und Liquiditätsprobleme belasten besonders kleine und mittlere Unternehmen. Um diesen Unternehmen zu helfen, bietet die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW) eine kostenfreie Online-Veranstaltung an. Diese trägt den Titel „Krisenfrüherkennung – Checkup Unternehmensentwicklung“ und findet am Dienstag, den 6. Februar, von 15 bis 16 Uhr statt.
Als Referent wird Dr. Martin Prang von den Wirtschafts-Senioren Hannover sprechen. Zu den Themen der Veranstaltung gehören die Vorbereitung auf Krisen, einschließlich der Krisenfrüherkennung bei Geschäftspartnern, die Finanzkommunikation gegenüber der Hausbank sowie die Anwendung einfacher Controlling-Instrumente anhand praktischer Beispiele. Potenzielle Teilnehmer können sich unter www.ihklw.de/impuls-krisenfrueherkennung-sued anmelden. Bei Fragen können Interessierte Thomas Rekowski, IHKLW-Berater Unternehmensförderung, unter Tel. 05141 9196-22 oder per E-Mail an thomas.rekowski@ihklw.de kontaktieren.
Rechtliche Rahmenbedingungen zur Krisenfrüherkennung
Die gesetzliche Regelung für die Sanierung von Unternehmen außerhalb der Insolvenz wird durch das StaRUG, die gesetzliche Grundlage zur Krisenfrüherkennung, strukturiert. Diese Regelung legt fest, dass Krisenunternehmen einen Restrukturierungsplan aufstellen können, um ein Insolvenzverfahren zu vermeiden. Das StaRUG setzt die EU-Restrukturierungsrichtlinie (EU) 2019/1023 in deutsches Recht um und verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, einen vorinsolvenzlichen Restrukturierungsrahmen zu schaffen.
Eines der zentralen Anliegen des StaRUG ist die frühzeitige Erkennung der Sanierungsbedürftigkeit. § 1 Abs. 1 Satz 1 StaRUG verpflichtet Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Rechtsträger dazu, Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, zu überwachen. Sie müssen geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen und die Überwachungsorgane, wie Aufsichtsrat oder Gesellschafterversammlung, informieren. Diese Pflichten gelten auch für Gesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit wie die GmbH & Co. KG. Eine strukturierte Dokumentation der Maßnahmen zur Krisenfrüherkennung wird empfohlen, um zukünftige Haftungsrisiken zu vermeiden, wie Deloitte hervorhebt.
Details | |
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Vorfall | Sonstiges |
Ort | Lüneburg, Deutschland |
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