Richter ohne Angeklagten: Skandalöse Vorwürfe erschüttern Weiz!

Weiz, Österreich - Am 13. April 2025 fand am Bezirksgericht Weiz eine Verhandlung gegen einen in Italien geborenen Polen statt, der aktuell mit dem Fahrrad durch Europa reist. Der Angeklagte sieht sich schweren Vorwürfen ausgesetzt, darunter Sachbeschädigung und sexuelle Belästigung. Trotz seiner Abwesenheit wurde die Verhandlung vom Richter fortgeführt, was gemäß den Bestimmungen der Strafprozessordnung möglich ist.

Die Kleine Zeitung berichtete, dass der Angeklagte nicht anwesend war, während die Hauptverhandlung stattfand. Dies ist nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig, wenn der Angeklagte ordnungsgemäß geladen wurde und in der Ladung auf die Möglichkeit der Verhandlung in Abwesenheit hingewiesen wurde. Insbesondere dürfen dabei nur mildere Strafen wie Geldstrafen, Verwarnungen mit Strafvorbehalt oder Fahrverbote verhängt werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Wie dejure.org erläutert, kann ein Verfahren ohne den Angeklagten durchgeführt werden, solange die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Dies schließt ein, dass höhere Strafen oder Maßnahmen der Besserung und Sicherung ausgeschlossen sind. Bei einer Verhandlung in Abwesenheit wird das Urteil dem Angeklagten mit den Urteilsgründen zugestellt, es sei denn, es wird einem Verteidiger zugestellt. Diese Regelungen sind Teil der Strafprozessordnung, die unter anderem auch die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz umfasst, welche seit dem 1. Januar 2018 gilt.

Details
Vorfall Sachbeschädigung, sexuelle Belästigung
Ort Weiz, Österreich
Quellen