Freiheit der Meinung: Gericht spricht Anabel Schunke von Vorwurf frei!

Goslar, Deutschland - In einem bemerkenswerten Fall sprach das Landgericht Braunschweig die Journalistin Anabel Schunke frei, nachdem zuvor ein Amtsgericht in Goslar sie wegen Volksverhetzung verurteilt hatte. Das Gericht hob die Verurteilung auf und stufte Schunke nicht als strafbare Täterin ein, was von vielen Kritikern als ein Hinweis auf die Prioritäten der deutschen Justiz angesehen wird, wie die Berliner Zeitung berichtete.

Der Hintergrund zu diesem Fall geht auf einen Twitter-Post (heute X) aus dem April 2022 zurück, in dem Schunke einen umstrittenen Kommentar zu Sinti und Roma äußerte. Sie behauptete, dass ein großer Teil dieser Gruppe sich selbst aus der zivilisierten Gesellschaft ausschließe und den Sozialstaat betrüge. Ihre Kritik richtete sich auch gegen die Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und die deutsche Zuwanderungspolitik. Der Beitrag führte zur Einleitung eines Verfahrens durch die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet im September 2022, nachdem eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Göttingen erstattet worden war.

Entwicklung des Verfahrens

Zunächst stellte die Staatsanwaltschaft Göttingen einen Antrag auf einen Strafbefehl, der jedoch vom Amtsgericht Goslar abgelehnt wurde. Der Amtsrichter sah Schunkes Äußerung als zulässige Meinungsäußerung an. Nach dem Einspruch der zuständigen Staatsanwältin wurde Schunke jedoch zu einer Geldstrafe von zunächst 3.600 Euro verurteilt, die schließlich auf 5.400 Euro angehoben wurde, nachdem ein anderer Kollege den Fall übernahm und die Geldstrafe auf 120 Tagessätze erhöhte, wie Apollo News berichtete. Schunke und ihre Anwälte legten Berufung ein.

Das Landgericht Braunschweig befand schließlich, dass Schunkes Äußerungen keinen Angriff auf die Menschenwürde darstellten und daher kein strafbares Verhalten vorlag. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da die zuständige Staatsanwaltschaft aus Göttingen noch nicht entschieden hat, ob sie Revision einlegt. Schunke bezeichnete das Urteil als wichtige Bestätigung der Meinungsfreiheit und ihr Anwalt wies darauf hin, dass jeder Einschüchterungseffekt auf Journalisten, die fürchten, als „Volksverhetzer“ gebrandmarkt zu werden, aufrecht erhalten bleiben sollte.

Details
Vorfall Volksverhetzung
Ort Goslar, Deutschland
Schaden in € 3600
Quellen