Gifhorner Polizist freigesprochen: Streit um Bestechung bleibt heiß!

Ein 31-jähriger Polizeibeamter in Gifhorn wurde beschuldigt, einem Autofahrer einen Deal angeboten zu haben, um ein drohendes Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung abzuwenden. Dies berichtete die WAZ. Der Beamte war in kürzlicher Vergangenheit vor dem Amtsgericht Gifhorn freigesprochen worden, da der Vorwurf der Bestechlichkeit nicht nachgewiesen wurde. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat jedoch Revision gegen dieses Urteil eingelegt, und das Landgericht Hildesheim plant, die Beweisaufnahme neu zu starten.

Der Vorfall ereignete sich am 17. Februar 2024, als der Polizeibeamte zusammen mit einem Kollegen eine Geschwindigkeitsmessung auf der K114 in Gifhorn durchführte. Ein roter BMW Z3, der von einem Autohändler aus Gifhorn gefahren wurde, war mit 121 km/h statt der erlaubten 70 km/h angehalten worden. Dem Autohändler drohten daraufhin ein Fahrverbot, ein Bußgeld von 480 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg.

Vorwurf der Bestechlichkeit und Widersprüche

Der Polizist soll dem Autohändler angeboten haben, gegen die Zahlung von 1190 Euro das Fahrverbot zu umgehen. Die Geldübergabe sollte zwei Tage später stattfinden und wurde von der Polizei observiert, nachdem der Autohändler die Behörde eingeschaltet hatte. Im Verlauf des Verfahrens stellte das Amtsgericht fest, dass es Widersprüche in den Aussagen des Autohändlers und seines Fahrlehrers gab, weshalb letzterer als unglaubwürdig galt.

Der Polizist wies die Vorwürfe zurück und argumentierte, kein Motiv für Bestechlichkeit zu haben, da er seine Position bei der Polizei nicht riskieren würde. Vor dem Landgericht Hildesheim wurde er erneut angehört und erklärte, dass der Autohändler um ein Telefonat und ein Treffen gebeten habe. Während des Treffens litt der Polizeibeamte unter Stress, was seine Darstellung der Ereignisse betreffen könnte.

Zusätzlich gab der Autohändler an, bereit gewesen zu sein, einen Polizeibeamten bestechen zu wollen. Bis heute hat er das Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht gezahlt, da das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde, und ein Bußgeldrichter tat dies trotz der ordnungsgemäßen Geschwindigkeitsmessung aufgrund der Ermittlungen gegen den Messbeamten wegen Bestechlichkeit.

In einem weiteren Zusammenhang verdeutlicht ein Beispiel zur Geschwindigkeitsüberschreitung, wie wichtig rechtliche Schritte sind. Ein Mandant wurde in einer 50er-Zone mit 112 km/h angehalten und zahlte eine handschriftlich ausgestellte Strafverfügung, was als Anerkennung der Strafe gewertet wurde. Dies führte zur Entziehung seines Führerscheins für drei Monate. Solche Vorfälle machen deutlich, dass schnelles Handeln und rechtlicher Rat wichtig sind, um die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, wie in dem Artikel von anwalt.de aufgeführt wird.

Details
Vorfall Bestechlichkeit
Ort Gifhorn, Deutschland
Quellen