Gifhorn kämpft gegen Maul- und Klauenseuche: Biosicherheit jetzt entscheidend!
Das Gesundheitsrisiko durch die Maul- und Klauenseuche (MKS) bleibt für die Tierhaltung im Landkreis Gifhorn weiterhin hoch. Der Landkreis informierte über wichtige Biosicherheitsmaßnahmen, die dringend eingehalten werden müssen, um einen Ausbruch der Krankheit zu verhindern.
Ein MKS-Ausbruch in Brandenburg Anfang 2025 hat die Alarmglocken läuten lassen, und trotz radikaler Seuchentilgungsmaßnahmen in der Region konnte eine Ausbreitung bisher abgewendet werden. Parallel dazu sind auch weitere MKS-Ausbrüche in der Slowakei und Ungarn beobachtet worden. Dies erhöht die Gefahr eines Eintrages des MKS-Virus in den Landkreis Gifhorn erheblich.
Biosicherheitsmaßnahmen für Tierhaltungen
Alle Tierhalter werden an ihre Mitwirkungspflicht erinnert. Biosicherheitsmaßnahmen sind nicht nur für gewerbliche Betriebe von Bedeutung, sondern auch für Hobby-Haltungen ab nur einem Tier. Empfängliche Tierarten, wie alle Paarhufer, sind besonders gefährdet, wobei Infektionswege über kontaminiertes Futter und Viruspartikel in der Luft bestehen. Infizierte Tiere scheiden große Mengen des Virus über Speichel und Atemluft aus.
Dr. Martens erläutert die einzuhaltenden Maßnahmen: Unbefugte Personen dürfen den Hof nicht betreten, Hofbesuche von betriebsfremden Personen sollten auf ein Minimum beschränkt werden, und der Zugang zu Tieren ist nur mit betriebseigener Schutzkleidung gestattet. Des Weiteren müssen Ställe nach gründlicher Reinigung und Desinfektion betreten werden. Auch effektive Schadnagerbekämpfung sowie der Ausschluss von Haustieren vom Tierbestand sind wichtiger Bestandteil der Sicherheitsvorkehrungen.
Bei Feststellung des MKS-Virus drohen katastrophale Folgen, einschließlich der Tötung des Tierbestandes und Handelsrestriktionen. Änderungen am Tierbestand müssen dem Landkreis Gifhorn gemeldet werden. Entschädigungs- und Beihilfezahlungen sind ausschließlich bei ordnungsgemäßer Anmeldung bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse möglich. Der Kontakt zum Veterinäramt kann über die E-Mail-Adresse veterinaerwesen@gifhorn.de oder telefonisch unter 05371-82 0 erfolgen.
Zusätzliche Informationen bezüglich Tierversicherungen und deren Entschädigungsleistungen im Falle eines MKS-Ausbruchs wurden ebenfalls bereitgestellt. Diese Versicherungen variieren je nach Anbieter und bieten Schutz für Verluste, die nicht behördlich gedeckt sind, wie eingeschränkte Vermarktungsmöglichkeiten. Anpassungen und individuelle Lösungen sind somit empfehlenswert, insbesondere in Regionen außerhalb behördlicher Sperrzonen.
Aktuelle Regelungen, wie der Annahmestopp der Hagelversicherung ab dem 3. April in Österreich, verdeutlichen die Dringlichkeit, proaktive Maßnahmen zu ergreifen. Bei amtlich angeordneter Keulung des Tierbestandes erfolgt eine Entschädigung durch den Bund gemäß Tiergesundheitsgesetz.
Details | |
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Vorfall | Umwelt |
Ursache | Maul- und Klauenseuche |
Ort | Gifhorn, Deutschland |
Quellen |