Alkoholfahrt in Gifhorn: Fahrer mit skandalösen 2,62 Promille gestoppt!

Am 9. Mai 2025 wurde ein 49-jähriger Autofahrer in Wesendorf von der Polizei Gifhorn gestoppt, weil er alkoholisiert am Steuer saß. Dies berichtet regionalheute.de, das die Informationen aus einer Pressemitteilung der Polizei entnahm.

Der Vorfall ereignete sich in der Nähe eines Grillplatzes, wo die Beamten aufgrund eines lautstarken Streits zwischen mehreren Männern eingriffen. Als die Polizei am Einsatzort ankam, verließ ein Auto das Gelände. Die Atemalkoholkontrolle ergab einen alarmierenden Wert von 2,62 Promille, woraufhin eine Blutprobe entnommen wurde. Der Führerschein des Fahrers wurde beschlagnahmt und ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.

Rechtsgrundlagen für Alkoholkontrollen

Die Blutalkoholbestimmung ist ein wichtiger Bestandteil des Verkehrsstrafrechts, insbesondere bei Trunkenheitsfahrten. Wie auf kanzlei-heskamp.de erklärt, regelt § 81a StPO die Blutentnahme, die durch einen Richter oder Staatsanwalt angeordnet werden kann. In Fällen des Verdachts auf bestimmte Straftaten sind auch Blutentnahmen ohne richterliche Anordnung möglich.

Vor einer Blutentnahme wird in der Regel ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt. Bei positivem Vortest oder einer Weigerung kann die Blutentnahme angeordnet werden. Die Entnahme selbst muss von einem approbierten Arzt durchgeführt werden. In bestimmten Fällen kann die Polizei Zwang anwenden, wenn sich Betroffene der Blutentnahme widersetzen. Die Analyse von Blutproben erfolgt unter kontrollierten Bedingungen und unterliegt strengen Richtlinien, was die Messgenauigkeit betrifft.

Details
Vorfall Trunkenheitsfahrt
Ursache Alkohol
Ort Wesendorfer Grillplatz, 38518 Gifhorn, Deutschland
Festnahmen 1
Quellen