Bürgerradweg Lemförde: Verzögerungen durch Streit mit Straßenbehörde!
In der Samtgemeinde Lemförde verzögert sich der Bau des geplanten Bürgerradwegs an der Burlager Straße. Ein Grund sind Unstimmigkeiten zwischen der Kommune und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV). Ein geplanter Ortstermin mit dem Präsidenten der NLStBV musste abgesagt werden, nachdem die Leiterin der Geschäftsstelle Nienburg um ein Gespräch vor dem Termin gebeten hatte.
Die Samtgemeinde plant seit mehreren Jahren den Bau eines etwa 1,5 Kilometer langen Bürgerradwegs, der eine Lücke zwischen dem bestehenden Bürgerradweg von Rehden bis Wagenfeld und dem Dümmer schließen soll. Die Baukosten werden vom Land Niedersachsen übernommen, während die Planung in der Verantwortung der Samtgemeinde Lemförde liegt. Der Verein „Unser Bruch“ engagiert sich bei der Beschaffung der erforderlichen Flächen. Obwohl es bereits Fortschritte gab, bestehen weiterhin Unstimmigkeiten über den genauen Streckenverlauf.
Unstimmigkeiten über den Trassenverlauf
Die Samtgemeinde übermittelte der NLStBV ihre Vorstellungen zur Trassenführung und erhielt positive Rückmeldungen. Allerdings erklärte ein späterer Mitarbeiter der Behörde, dass die bevorzugte Trassenvariante nicht umsetzbar sei, was eine erneute Planung erforderlich machen könnte. Eine Sprecherin der NLStBV bestätigte, dass in der Vergangenheit unterschiedliche Trassenverläufe besprochen wurden, jedoch bislang keine endgültige Entscheidung getroffen wurde.
Lars Mentrup, Samtgemeindebürgermeister, äußerte sich zu den Unstimmigkeiten und berichtete von einem „Abstimmungsdefizit“ innerhalb der Behörde. Er plante, beide diskutierten Varianten von einem unabhängigen Planer überprüfen zu lassen, um mögliche Probleme im Genehmigungsverfahren zu vermeiden. Der Zeitrahmen für diese Prüfung ist noch unklar.
Neben diesen Entwicklungen ist zu erwähnen, dass der Bund verschiedene Förderprogramme bereitstellt, die Infrastrukturmaßnahmen im Radverkehr unterstützen. Die NLStBV hat dabei die Rolle einer technischen Prüfinstanz für die zuständige Bewilligungsbehörde in Niedersachsen, wie Niedersachsen.de berichtet. Diese Förderprogramme sind jedoch nicht für Radwege an Bundesstraßen gültig. Das Sonderprogramm Stadt und Land fördert verschiedene Radverkehrsanlagen, die nicht unter die Bundesförderung für Radschnellwege fallen.
Details | |
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Ursache | Unstimmigkeiten zwischen der Kommune und der Straßenbaubehörde |
Ort | Burlager Straße, 49448 Lemförde, Deutschland |
Quellen |