Rattenplage droht: Experten schlagen Alarm bei Rodentizid-Verbot!

In Delmenhorst äußern sich besorgte Stimmen über die drohende Rattenplage, nachdem die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin plant, ab dem 1. Januar 2026 ein Verkaufsverbot für Rodentizide für Privatanwender einzuführen. Margrit Unger, Chefin der Mühle-Unger, berichtet, dass viele Tierhalter bereits Futtermittel kaufen und nach Präparaten zur Bekämpfung von Schadnagern fragen. Die Mühle-Unger bietet Unterstützung in Form von Beratung zur richtigen Verwendung von Rodentiziden und zur Vermeidung von Gefahren für Wildtiere sowie Haustiere.

Stefan Grobbin, ein Schädlingsbekämpfer, warnt, dass die professionelle Schädlingsbekämpfung die Rattenproblematik nicht allein bewältigen kann. Laut Informationen von Branchenverbänden gibt es bereits jährlich etwa 1000 rattenbedingte Erkrankungen in Deutschland, wobei die Dunkelziffer vermutlich sogar höher ist. Ratten sind bekannt dafür, bis zu 120 Infektionskrankheiten zu übertragen und als Überträger von antibiotikaresistenten Keimen zu fungieren.

Regulierungen und Empfehlungen zur Rattenbekämpfung

Die geplante Regelung sieht vor, dass nur noch professionelle Kammerjäger Rodentizide verwenden dürfen. Zudem haben Rodentizide mit antikoagulanten Wirkstoffen, die sich momentan im Verfahren zur Wiederzulassung befinden, die Fachleute in großer Sorge versetzt. Anton Friesen vom Bundesumweltamt hebt die Gefahren von Rodentiziden für Wildtiere hervor, insbesondere für Greifvögel. Experten empfehlen, den Einsatz von Bioziden auf das notwendige Minimum zu beschränken.

Zusätzlich wird auf die Notwendigkeit grafischer Hygiene hingewiesen, um Gartenbesitzer und Tierhalter zu unterstützen, Ratten durch Sauberkeit von ihren Grundstücken fernzuhalten. Bei der Rattenbekämpfung wird betont, dass diese von qualifizierten Firmen durchgeführt werden sollte und dass Eigentümer für die Sauberkeit und Bekämpfung auf ihren privaten Grundstücken verantwortlich sind.

Eine weitere Recherche hat ergeben, dass die Novellierung der Gefahrstoffverordnung im Jahr 2021 die Anforderungen an die Sachkunde für biozide Produkte zur Rattenbekämpfung verändern wird. In der neuen Regelung müssen alle Mitarbeiter, die Nagetierbekämpfungsmittel ausbringen, sachkundig sein. Die Ausbringung von Mitteln zur Bekämpfung von Nagetieren muss künftig bei der Gewerbeaufsicht angezeigt werden, und die Verantwortlichkeiten der Kommunen in Bezug auf die Rattenbekämpfung werden ebenfalls strikter überwacht.

Insgesamt zeigen die Entwicklungen in der Rattenbekämpfung sowohl Herausforderungen als auch neue Anforderungen an die Fachleute, die sich um die Bekämpfung von Ratten und deren Gefahren kümmern.

Details
Vorfall Umwelt
Ort Delmenhorst, Deutschland
Quellen