Urteil im Landfriedensbruch: Syrische Angreifer verurteilt!

Ein komplexes Strafverfahren am Landgericht Aurich ist abgeschlossen. Angeklagt sind drei Männer aus Syrien, die wegen verschiedener Straftaten, darunter Landfriedensbruch in Emden, verurteilt wurden. Der Hauptangeklagte, ein 33-jähriger Mann, erhielt eine Haftstrafe von sechs Jahren und acht Monaten. Dieser wurde für mehrere gefährliche Körperverletzungen sowie den Landfriedensbruch verurteilt. Bei einer Prügelei im Hinterhof eines Lokals wurde ein Zeuge verprügelt und in ein Hinterzimmer gesperrt, was als Racheakt für das Zerschlagen einer Scheibe am Kiosk des Angeklagten galt.

Ein zweiter Angeklagter, 36 Jahre alt, bekam eine Gesamtstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Er war am Überfall auf den Nebenkläger beteiligt und hatte auch einen Einbruch in Wilhelmshaven begangen. Das Gericht ordnete für ihn die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an und stellte fest, dass das Opfer nicht ganz unschuldig war und in einigen Punkten falsch aussagte. Der dritte Angeklagte, 24 Jahre alt, initiierte den Landfriedensbruch aus Rache für die Verletzung des 36-jährigen Mitangeklagten. Er trat die Tür zur Wohnung des Nebenklägers ein, allerdings waren die Brüder nicht zu Hause. Zudem organisierte er eine Gruppe, die mit arabischen Slogans durch die Innenstadt zog. Mit einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wurde er jedoch auf freien Fuß gesetzt, und der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben.

Definition und rechtliche Grundlagen des Landfriedensbruchs

Landfriedensbruch ist eine Straftat gegen den öffentlichen Frieden oder die öffentliche Ordnung, die gewalttätige Handlungen aus einer Menschenmenge heraus beinhaltet. Wie auf Fachanwalt.de erläutert, ist die gesetzliche Regelung in § 125 StGB verankert. Geschützte Rechtsgüter sind dabei Leben, Eigentum und Gesundheit. Die Strafen reichen von einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafen, abhängig von den Umständen des Einzelfalls.

Es gibt einen besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs gemäß § 125a StGB, der eine Strafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zur Folge haben kann, wenn beispielsweise eine Schusswaffe oder andere Waffen verwendet werden. Der Landfriedensbruch kann in verschiedenen Varianten auftreten: gewalttätiger Landfriedensbruch, bedrohender Landfriedensbruch und aufwieglerischer Landfriedensbruch. Zu den Gewalttätigkeiten zählen unter anderem das Werfen von Steinen und Flaschen oder das Einschlagen von Türen.

Details
Vorfall Landfriedensbruch
Ursache Rache, Auseinandersetzung
Ort Emden, Deutschland
Verletzte 1
Festnahmen 3
Quellen