Landkreis Aurich investiert 5,5 Millionen Euro in Flüchtlingswohnungen!
Düsseldorf, Deutschland - Der Landkreis Aurich plant den Kauf von vier modularen Wohneinheiten aus Düsseldorf für insgesamt 5,5 Millionen Euro. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, dringend benötigten Wohnraum für Flüchtlinge und andere Bedarfsgruppen zu schaffen. Nach der vollständigen Wiederherstellung der Gebäude werden insgesamt 160 neue Wohnungen zur Verfügung stehen, wie die Nordwest-Zeitung berichtet.
Der Fachausschuss für Finanzen sowie der Sozialausschuss haben dem Vorhaben einstimmig zugestimmt. Der Kreistag wird am 18. März abschließend über den Kauf entscheiden. Der Bedarf an neuem Wohnraum ist drängend, da das Mietverhältnis für das ehemalige Divisionsgebäude Ende des Jahres ausläuft. Über 300 Schutzsuchende benötigen neue Unterkünfte, und etwa die Hälfte wird in die neuen Modulwohnungen einziehen können.
Nachhaltige Bauweise und Kostensenkung
Die modularen Wohneinheiten sind mittlerweile etwa zehn Jahre alt und wurden bereits früher als Flüchtlingsunterkünfte genutzt. Die Modulbauweise wird als nachhaltige und kostengünstige Alternative zu traditionellen Containerlösungen geschätzt. Der Wiederaufbau der Gebäude soll in einem Zeitraum von zwölf Monaten abgeschlossen sein, wobei die Kostenvorteile gegenüber vergleichbaren Neubauten rund 50 Prozent betragen.
Die genauen Standorte für die neuen Wohneinheiten sind noch ungewiss; derzeit laufen Abstimmungsgespräche mit den Kommunen. Die Gesamtkosten für Kauf und Wiederaufbau belaufen sich auf etwa 4,5 Millionen Euro, während die Erschließungskosten bei einer Million Euro angesiedelt sind. Aktuell weist der Landkreis 2778 Plätze für Geflüchtete und Asylsuchende auf, verteilt auf 1444 Plätze in Gemeinschaftseinrichtungen und 1334 Plätze in privatem Wohnraum. Der Bedarf an neuen Wohnräumen ist besonders bedingt durch die unsichere geopolitische Lage und die unvorhersehbaren Zuweisungszahlen.
Um die Herausforderungen bei der Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten zu bewältigen, hat der Bundesgesetzgeber bereits Anpassungen im Baugesetzbuch vorgenommen. Durch das Flüchtlingsunterbringungsmaßnahmengesetz wurden grundlegende Änderungen am 26. November 2014 eingeführt, die bis zum 31. Dezember 2019 gelten sollten. Diese Erleichterungen ermöglichen beispielsweise die Umnutzung bestehender Anlagen und die Errichtung mobiler Unterkünfte, wie detailliert von bmwsb.bund.de beschrieben.
Details | |
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Vorfall | Regionales |
Ort | Düsseldorf, Deutschland |
Schaden in € | 5500000 |
Quellen |