Schulplatzkrise in Bremen: 187 Kids haben kein Wunschziel erreicht!

Bremen, Deutschland - In Bremen werden ab dem Sommer 4.409 Fünftklässler eine weiterführende Schule besuchen. Wie taz.de berichtete, hatten die Schüler*innen im Januar die Möglichkeit, ihre Wunschschulen auszuwählen, wobei die Optionen als Erst-, Zweit- und Drittwunsch angegeben werden konnten. Bedauerlicherweise haben 187 Schüler*innen, was etwa 4% der Bewerber*innen ausmacht, keinen Platz an einer ihrer Wunschschulen erhalten und müssen nun eine zugewiesene Schule akzeptieren.

Die Vergabe der Schulplätze richtet sich in Bremen vornehmlich nach den schulischen Leistungen. An Gymnasien gilt diese Regelung für alle Plätze, während an Oberschulen 30% der Plätze vorrangig an Kinder mit überdurchschnittlichen Leistungen in Deutsch und Mathe vergeben werden. Diese Regelung führt zu einer ungleichen Verteilung der Plätze, insbesondere in Stadtteilen mit weniger weiterführenden Schulen. Während in Bremen Mitte lediglich 14 Kinder keinen Platz an ihrer Wunschschule erhielten, waren es im Bremer Westen bereits 60.

Rahmenbedingungen und Herausforderungen

Die Behörden haben den betroffenen Schüler*innen einen „möglichst wohnortnahen Schulplatz“ zugewiesen. Allerdings gestaltet sich die Realität oft als komplex. Ein Beispiel hierfür ist ein Kind aus Walle, das in die Vahr im Osten fahren muss, was eine Distanz von etwa 10 km und 45 Minuten mit Bus und Bahn bedeutet. Die Familie Berlinger aus Walle erhielt eine zugewiesene Schule, die nur 700 Meter von ihrer Erstwunschschule entfernt ist, jedoch ohne die benötigte Ganztagsbetreuung.

Besonders herausfordernd wird die Situation durch individuelle Bedürfnisse, wie im Fall von Berlingers Sohn, der an ADHS und Asperger leidet. Die zugewiesene Schule hat derzeit noch keine geregelten Abläufe und steht vor einem Umzug. Ein zusätzliches Problem für die Familie ist, dass ein Härtefallantrag falsch eingereicht wurde, was die Angelegenheit weiter komplizierte. Die Behörden haben angekündigt, vor der Zuweisung mit den Eltern Rücksprache zu halten, was jedoch in der Praxis häufig nicht umgesetzt wird.

In vielen Städten, wie bildungsrecht.pro anmerkt, sind die Regelungen zur Vergabe von Schulplätzen unterschiedlich. Eltern sind nicht verpflichtet, ein Losverfahren zu akzeptieren, wenn die Härtefallregelungen greifen. Ein Härtefall wird in der Regel anerkannt, wenn das Kind aufgrund von schwerer Erkrankung, Behinderung oder langen Schulwegen von einem Schulwechsel benachteiligt wird. Es wird empfohlen, dass Eltern sich rechtlich beraten lassen, bevor sie einen Härtefallantrag stellen, da die rechtlichen Rahmenbedingungen oft komplex sind und eine umfassende Dokumentation erfordern.

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Vorfall Bildungspolitik
Ort Bremen, Deutschland
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