Eltern müssen künftig für Schülerticket zahlen: Neue Regelung in Dithmarschen!

Steinburg, Deutschland - Der Dithmarscher Kreistag hat am 12. Februar 2025 mit großer Mehrheit beschlossen, dass Eltern sich ab dem Schuljahr 2025/26 an den Kosten für das Schülerticket beteiligen müssen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Beschluss in eine Gebührenordnung umzusetzen, die am 1. August 2025 in Kraft tritt. Die Eigenbeteiligung beträgt 9 Euro pro Monat und gilt für Schüler, die entweder am Schulort der nächstgelegenen Schule der gleichen Schulart wohnen oder die bei Grundschulen weniger als zwei Kilometer beziehungsweise bei Klassen ab 5 weniger als vier Kilometer zur Schule haben.

Die Einführung von Schülertickets soll Kindern und Jugendlichen die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für den Schulweg und in der Freizeit ermöglichen. Laut infoportal.mobil.nrw erfolgt die Finanzierung dieser Tickets durch Schulträger, Eltern und Verkehrsunternehmen. Schülertickets sind ganzjährig und rund um die Uhr gültig, wobei die Entscheidung über die Schülertickets bei den Verkehrsverbünden und Schulträgern liegt.

Details zur Finanzierung und Unterstützung

Die Finanzierung des Schülertickets erfolgt über drei Säulen: Schulträgerleistungen für Schüler mit langen oder gefährlichen Schulwegen, der Verkauf des Schülertickets an Schüler und deren Eltern sowie Mittel der Ausbildungsverkehr-Pauschale für Verkehrsunternehmen. Der Arbeitskreis „Schülerticket Nordrhein-Westfalen“ erarbeitet Empfehlungen zur Absicherung des Schülertickets und speziell organisierte Schülerverkehre bleiben weiterhin möglich. In verschiedenen Verkehrsregionen bestehen unterschiedliche Modelle für Schülertickets, die jeweils auf die Bedürfnisse der Schüler zugeschnitten sind.

Diese Regelungen zur Kostenbeteiligung der Eltern beim Schülerticket sind Teil einer umfassenderen Diskussion über die Mobilität von Schülern und die finanzielle Entlastung von Familien im Zusammenhang mit den steigenden Lebenshaltungskosten, wie auch in ndr.de berichtet wird. Dies könnte auch Anreiz zur Entwicklung neuer Lösungen im Bereich der Schülerbeförderung schaffen.

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Vorfall Gesetzgebung
Ort Steinburg, Deutschland
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