Psychisch Kranker in Bad Segeberg: Gericht lässt braune Taten ruhen!
Bad Segeberg, Deutschland - In Bad Segeberg wurde Peter D. (Name geändert) wegen Volksverhetzung und Körperverletzung vor Gericht gebracht. Staatsanwalt Lorenz Frahm verlas die Anklagen, die unter anderem die Verwendung von Nazi-Parolen sowie antisemitische Beleidigungen umfassen. Die Straftaten, die D. zur Last gelegt werden, bestehen seit 2021, wobei er mehrere Anzeigen wegen Streitigkeiten und aggressiven Verhaltens erhalten hat.
Die Anklage umfasst insgesamt 20 Taten, für die D. mit einer Haftstrafe rechnen muss. Er wehrte sich, während seiner Festnahmen mit Tritten und gab an, zutiefst erschüttert zu sein. D. gesteht eine Neigung zu Schimpftiraden in manischen Phasen und leidet seit den 1990er Jahren an psychologischen Problemen, die oft mit Alkohol- und Cannabiskonsum einhergehen.
Psychische Erkrankung und ihre Folgen
Ein besonders gravierender Vorfall ereignete sich, als D. mit einem Blutalkoholgehalt von über 1,8 Promille in die Notaufnahme eingeliefert wurde. Dort schlug er eine Krankenpflegerin und rief Nazi-Parolen. Laut D. war er zu diesem Zeitpunkt nicht Herr seiner Sinne, was auch durch eine ärztliche Bestätigung untermauert wurde. Der psychiatrische Sachverständige Dr. Christian Huchzemeier stellte fest, dass D. an einer schizoaffektiven Störung leidet und die Beleidigungen Teil seiner Erkrankung sind. Seine Steuerungsfähigkeit ist eingeschränkt, jedoch nicht vollständig aufgehoben.
Ein Zeuge beschrieb D. als netten Menschen, der im betrunkenen Zustand jedoch aggressiv wird. Der Vorsitzende Richter Aykut Tuncel erkundigte sich nach Möglichkeiten zur Verhinderung von weiteren Straftaten. D. plant, in eine geschützte Wohneinrichtung für psychisch Erkrankte umzuziehen, um seinen Alkoholkonsum einzuschränken. Ein entsprechender Antrag auf Umzug wurde bereits gestellt.
Die „braunen Straftaten“ wurden vom Gericht eingestellt. Für die verbleibenden Körperverletzungen erhielt D. eine elfmonatige Haftstrafe auf Bewährung sowie eine Therapieanordnung. Er ist verpflichtet, einen geschützten Wohnplatz für psychisch Erkrankte zu finden; bei einem erneuten Vorfall droht ihm jedoch Haft. Der § 130 des Strafgesetzbuches, der Volksverhetzung regelt und Hass gegen nationale, rassische oder religiöse Gruppen unter Strafe stellt, bildet die rechtliche Basis für die Anklagen gegen D., der laut Gesetz mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden kann, wenn er erneut gegen diese Bestimmungen verstößt, wie auf gesetze-im-internet.de ausgeführt wird.
Details | |
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Vorfall | Volksverhetzung |
Ort | Bad Segeberg, Deutschland |
Quellen |