Verwaltungsgericht entscheidet: AfD-Klage gegen Stormarn und Pinneberg gescheitert!

Schleswig, Deutschland - Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Klagen der AfD-Fraktionen gegen die Kreistage von Stormarn und Pinneberg abgewiesen. Diese Klage wurde im Juli 2023 eingereicht, nachdem die vorgeschlagenen Kandidaten der AfD in den jeweiligen Kreistagen nicht gewählt wurden. Bei dieser Entscheidung waren der Pinneberger Jugendhilfeausschuss sowie der Hauptausschuss im Kreis Stormarn betroffen, die von stellvertretenden Ausschussvorsitzenden anderer Fraktionen geleitet werden.

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts stellte fest, dass in der Nichtwahl der Kandidaten keine Rechtsverletzung vorliegt. Laut den Richtern beinhaltet die Kreisordnung zwar ein Wahlrecht, jedoch kein Recht auf Wahl. Die Kreispräsidenten Helmut Ahrens (CDU) für Pinneberg und Hans-Werner Harmuth (CDU) für Stormarn äußerten sich erleichtert über das Urteil, welches noch nicht rechtskräftig ist, da die schriftliche Urteilsbegründung aussteht. Die AfD-Fraktionen haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Berufung beim Oberverwaltungsgericht Schleswig einzulegen, wobei die AfD-Fraktion im Pinneberger Kreistag plant, diese Möglichkeit mit ihrem Rechtsanwalt zu prüfen.

Hintergrund der Klage

Die Klage der AfD-Fraktion im Kreistag Stormarn wurde am 16. Juli 2023 beim Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingereicht. Der Streit dreht sich um die Nichtwahl des Vorsitzenden des Hauptausschusses, dessen Kandidat Arnulf Fröhlich in der Sitzung am 23. Juni 2023 abgelehnt wurde. Dies betrifft ein Kommunalorganstreitverfahren, bei dem die AfD-Fraktion das alleinige Vorschlagsrecht für den Vorsitz im Hauptausschuss hat, während keine andere Fraktion diesen Vorsitzenden stellen kann. Aktuell ist der Hauptausschuss ohne Vorsitz, was auf ein gemeinsames Positionspapier von CDU, Grünen, SPD, FDP und SSW zurückzuführen ist. In diesem Dokument wird ein parteiübergreifendes Wahlverhalten gefordert, wodurch Vertreter der AfD unabhängig von der Person nicht gewählt werden sollen. Arnulf Fröhlich äußerte, dass die Vorgaben der Landespolitiker eine politische Obstruktion darstellen und gegen den Gleichheitssatz sowie den Minderheitenschutz im Kommunalrecht verstoßen.

Details
Vorfall Wahlen
Ort Schleswig, Deutschland
Quellen