Baumfällung in Achim: Stadt schützt, doch Kritik wächst!

Die Stadt Achim hat Maßnahmen ergriffen, um den Baumbestand in der Region zu schützen. Dies geschieht im Rahmen einer Baumschutzsatzung, die das Ziel hat, die Sauerstoffproduktion, den Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie das Stadtbild zu fördern. Die Satzung schützt alle Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm und Nadelbäume ab einem Meter Stammumfang in einem Meter Höhe. Ausnahmen von dieser Regelung können jedoch schriftlich bei der Stadt beantragt werden, wobei eine Gebühr von 25 Euro für das Genehmigungsverfahren anfällt.

Im Jahr 2024 wurden in Achim insgesamt 110 Vorgänge mit 251 gefällten Bäumen verzeichnet, wobei lediglich ein Fall als Ordnungswidrigkeit eingestuft wurde. Für 193 Bäume wurden Anträge auf Befreiung von der Schutzsatzung gestellt, wobei die Gründe von Pilzbefall über Gebäudeschäden bis hin zu Baumaßnahmen reichten. Die Stadt erteilte Befreiungen für 119 Bäume und ordnete 248 Ersatzpflanzungen an, während 22 Anträge abgelehnt wurden. Ein Nabu-Aktivist äußerte zudem Kritik daran, dass das gefällte Holz nicht mehr versteigert, sondern gegen Gebühr an einen Dienstleister abgegeben wird, und schlägt die eigene Verwertung des Holzes durch ein Hackschnitzel-Heizwerk vor.

Details zur Baumschutzsatzung

Wie bereits erwähnt, verfolgt die Stadt Achim mit ihrer Baumschutzsatzung das Ziel, Bäume zu schützen, die in ihrer ökologischen Funktion für die Stadt von Bedeutung sind. Bäume leisten nicht nur einen Beitrag zur Sauerstoffproduktion, sondern sie verbessern auch das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und schaffen eine angenehme Luftfeuchtigkeit. Darüber hinaus bieten sie Lebensraum für zahlreiche Lebewesen und dämpfen Lärm.

Verboten sind die Entfernung, Beschädigung oder Veränderung geschützter Gehölze, wobei das Verfahren zur Beantragung von Ausnahmen detailliert geregelt ist. Antragsteller erhalten nach einer Begutachtung durch einen Sachverständigen einen rechtsmittelfähigen Bescheid über die Entscheidung. Bei Genehmigung eines Baumfällantrags ist in der Regel eine Ersatzpflanzung erforderlich. Bevorzugt werden dabei heimische Gehölze.

Die Stadt hat außerdem Maßnahmen gefördert, um den Erhalt ortsbildprägender Bäume und die Neuanpflanzung mit einer Verpflichtung zum dauerhaften Erhalt zu unterstützen.

Details
Vorfall Umwelt
Ursache Pilzbefall/Wurzelfäule, abgestorben, Gebäudeschäden, Bruchgefahr, Baumaßnahmen
Ort Achim, Deutschland
Quellen