Miriam Kaschel: Elternrechte im Bildungswesen neu gestalten!
Miriam Kaschel, die Vorsitzende des Landeselternrates Niedersachsen, setzt sich leidenschaftlich für ein besseres Bildungssystem ein. Die Lüneburgerin engagiert sich seit etwa zwölf Jahren in der Bildungs- und Schulpolitik, nachdem sie ursprünglich als Elternsprecherin an der St. Ursula-Grundschule in Lüneburg aktiv wurde. Dieses Engagement weckte ihr Interesse an wichtigen Themen wie Inklusion undGanztagsbetreuung. Im Laufe der Jahre übernahm sie verschiedene Ämter, darunter im Schulelternrat der St. Ursula-Schule und des Gymnasiums Johanneum sowie im Stadt- und Kreiselternrat.
Seit dem Sommer 2024 steht sie an der Spitze des niedersächsischen Landeselternrates. Kaschel sieht Eltern als essentielle Partner in der Schulausbildung, die verschiedene Perspektiven aus verschiedenen Berufen mit einbringen können. Sie betont die Wichtigkeit, dass Eltern ihre Ideen einbringen, um Schulen und Lehrkräfte gezielt zu unterstützen. Als Bauingenieurin und Tanzpädagogin fordert Kaschel darüber hinaus einen gesellschaftlichen Umdenkprozess bezüglich Bildung als fundamentale Ressource für eine funktionierende Demokratie.
Elternmitwirkung im Bildungswesen
Kaschel kritisiert das derzeitige Schulsystem, das ihrer Meinung nach auf Fleiß und Gehorsam aufbaut, und fordert eine stärkere Förderung von kreativem Denken sowie komplexen Ideen. Ein weiterer Punkt, den sie anspricht, ist die fehlende Vertretung der Eltern im Kultusausschuss des Landtages; sie setzt sich dafür ein, dass Eltern eine stärkere Stimme in der Bildungspolitik erhalten. Dies steht im Einklang mit den in Niedersachsen geltenden Regelungen, die den Erziehungsberechtigten Mitwirkungsrechte in der Schule garantieren.
Diese Mitwirkungsrechte umfassen unter anderem die Teilnahme an Klassenelternschaften, Schulelternräten und Schulvorständen, wie bildungsportal-niedersachsen.de berichtet. Elternvertretungen haben die Möglichkeit, alle schulischen Fragen zu erörtern und müssen von der Schulleitung sowie den zuständigen Konferenzen gehört werden, insbesondere bei grundlegenden Entscheidungen zur Organisation der Schule und zur Leistungsbewertung.
Obwohl Schulleitungen und Lehrkräfte verpflichtet sind, Elternvertretungen notwendige Auskünfte zu erteilen, besitzen diese keine Mitbestimmungsrechte, sondern lediglich Erörterungs-, Anhörungs- und Informationsrechte. Die Mitwirkung geschieht über gewählte Elternvertreter, die auf verschiedenen Ebenen, von der Schule bis hin zur Landesebene, die Erfahrungen und Vorschläge der Erziehungsberechtigten in den Landeselternrat einbringen. Dieser setzt sich dafür ein, dass die Anliegen der Eltern im Bildungssystem Niedersachsens mehr Gehör finden.
Details | |
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Vorfall | Sonstiges |
Ort | Lüneburg, Deutschland |
Quellen |