Wichtige Fristen für die Nutzung von Sportstätten im Sommer 2025!
Am 10. Mai 2025 wurden wichtige Informationen zur Nutzung von Sportstätten im Landkreis Helmstedt und Wittenberg veröffentlicht. Diese betreffen die Fristen und Bedingungen für die Beantragung von Sportstätten für die Sommerferien und das kommende Schuljahr. Die Regelungen zielen darauf ab, eine ordnungsgemäße und faire Nutzung der Sporteinrichtungen sicherzustellen.
Im Landkreis Helmstedt müssen Anträge auf die außerschulische Nutzung von Sportstätten während der Sommerferien und für das Schuljahr 2025/2026 rechtzeitig eingereicht werden. Die Sommerferien 2025 bieten grundsätzlich keine Möglichkeit zur Nutzung der landkreiseigenen Turnhallen und Hartplätze, es sei denn, es liegen begründete Einzelfälle vor. Die Frist für die Antragstellung für die Sommerferien endet am 28. Mai 2025, während die Anträge für das Schuljahr bis zum 13. Juni 2025 eingereicht werden müssen. Später eingehende Anträge könnten möglicherweise nicht berücksichtigt werden. Das Antragsformular ist online verfügbar und sollte bevorzugt per E-Mail an sport@landkreis-helmstedt.de gesendet werden.
Vorgaben für den Landkreis Wittenberg
Im Landkreis Wittenberg sind die Vergabe der Nutzungszeiten für Sportstätten ebenfalls geregelt. Die Nutzung für das Schuljahr 2025/2026 erfolgt auf Grundlage festgelegter Kriterien, die eine faire und transparente Verteilung sicherstellen sollen. Zu den betroffenen Sportstätten gehören unter anderem mehrere Turnhallen in Lutherstadt Wittenberg und Umgebung. Die Vergabe der Turnhalle am Gymnasium Jessen wird aufgrund von Sanierungsmaßnahmen voraussichtlich erst ab Januar 2026 erfolgen.
Die Antragsfrist zur Beantragung von Nutzungszeiten in Wittenberg endet am 23. Mai 2025. Eine vollständige Antragstellung ist notwendig, da unvollständige Anträge nicht berücksichtigt werden. Die Vergabe erfolgt jährlich neu, wobei kein Anspruch auf die vorherigen Zeiten besteht. Die Rangfolge der Vergabe berücksichtigt unter anderem den Schulsport, Kursangebote der Kreisvolkshochschule und den Vereinssport.
Beide Landkreise legen großen Wert auf eine rechtzeitige Beantragung und die Einhaltung der festgelegten Fristen, um die Nutzung der Sportstätten entsprechend den Bedürfnissen der Gemeinschaft zu organisieren. Weitere Informationen sind auf den jeweiligen Webseiten der Landkreise zu finden: regionalheute.de und landkreis-wittenberg.de.
Details | |
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Vorfall | Sonstiges |
Ort | Gifhorn, Deutschland |
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