Großkontrolle an der B73: Polizei deckt zahlreiche Verstöße auf!

Hechthausen, Deutschland - Am 2. Mai 2025 führte die Polizei in Hechthausen eine umfassende Verkehrskontrolle an der B73 durch. Diese Großkontrolle wurde in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Stade sowie dem Zoll durchgeführt, um die Fahrtüchtigkeit der Verkehrsteilnehmenden zu überprüfen.

Im Rahmen dieser Maßnahme wurden über 280 Fahrzeuge kontrolliert. Etwa ein Dutzend Fahrer durfte nicht weiterfahren, da sie gegen die Verkehrsvorschriften verstoßen hatten. Fünf der kontrollierten Fahrer standen unter Drogeneinfluss, während ein Fahrer gleichzeitig unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen stand. Des Weiteren waren drei weitere Fahrer nur alkoholisiert unterwegs. In sämtlichen Fällen wurden Blutproben entnommen, um die genaue Beweislage festzustellen.

Weitere Verstöße und Konsequenzen

Die Kontrolle ergab auch andere ernsthafte Verstöße. Ein Fahrer legte einen gefälschten Führerschein vor und zwei Fahrer waren ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs. Zudem wurde ein nicht versteuertes Fahrzeug festgestellt. Auch die unsachgemäße Beförderung von 90 Litern Diesel in nicht zugelassenen Kanistern fiel auf. Insgesamt wurden über 20 weitere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert, darunter das Nichttragen von Sicherheitsgurten, die Benutzung von Smartphones am Steuer, defekte Fahrzeugbeleuchtungen sowie fehlende Fahrzeugpapiere.

Die Polizei hielt die Kontrollaktion für notwendig, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Angesichts der rechtlichen Rahmenbedingungen ist es für viele Autofahrer oft unklar, dass sie auch am Morgen nach Feierlichkeiten noch unter Alkoholeinfluss stehen können. Alkoholfahrten ziehen gravierende rechtliche Konsequenzen nach sich, die von Geldstrafen bis hin zum Verlust der Fahrerlaubnis reichen können, wie auf der Webseite von anwalt.de erläutert wird.

Gemäß § 316 StGB wird das Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss bestraft, wobei bereits ab 1,1 Promille eine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt. Bei relativer Fahruntüchtigkeit sind bereits ab 0,3 Promille strafrechtliche Konsequenzen möglich. Im Sinne des § 315c StGB kann zudem eine Gefährdung des Straßenverkehrs mit schweren Strafen geahndet werden, wenn andere Personen oder Werte konkret gefährdet werden.

Details
Vorfall Verkehrsunfall
Ursache Drogen, Alkohol
Ort Hechthausen, Deutschland
Festnahmen 5
Quellen