Protestwelle auf Norderney: Kaiserhof steht wegen Brandschutz auf der Kippe!

Der Kaiserhof auf Norderney wurde vom Landkreis Aurich größtenteils geschlossen, was eine Welle von Protesten ausgelöst hat. Lediglich das Erdgeschoss mit 117 Wohneinheiten darf weiterhin genutzt werden. Bisher sind 50 Widersprüche von den Eigentümern gegen die Nutzungsuntersagung eingegangen. Einige Eigentümer haben mehrere Apartments, wodurch die Anzahl der Widersprüche ansteigt. Die Widerspruchsführer sind jedoch verpflichtet, ihre Einsprüche zu begründen, was bislang nicht geschehen ist. Die rechtliche Auseinandersetzung könnte sich hinziehen, und im Falle einer Ablehnung der Widersprüche steht den Eigentümern der Klageweg offen.

Der Anlass für die Schließung waren erhebliche brandschutztechnische Mängel, die bei einem Brand während Sanierungsarbeiten am Schwimmbad im März 2023 festgestellt wurden. Die Feuerwehr hatte verrauchte Fluchtwege, offene Brandschutztüren und einen nicht funktionierenden Rauchabzug dokumentiert. Eine weitreichende Nutzungsuntersagung wurde unverzüglich daraufhin ausgesprochen. Regelmäßige Begehungen durch die Bauaufsicht sind für solche Apartmenthäuser nicht gesetzlich vorgeschrieben, und dem Landkreis lagen vor dem Brand keine Hinweise auf bestehende Mängel vor. Aktuell wurden keine vergleichbaren Brandschutzmängel in anderen Apartmenthäusern oder Hotels auf Norderney festgestellt, wie NWZ Online berichtet.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Nutzungsuntersagung

Die Nutzungsuntersagung stützt sich auf das öffentliche Interesse an einem effektiven Brandschutz, das in solchen Fällen regelmäßig über dem privaten Interesse des Eigentümers steht. Bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts könnte das Interesse des Eigentümers an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung überwiegen, hingegen bei offensichtlicher Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts, wie die Baubehörde festgestellt hat, überwiegt das Vollzugsinteresse. Dies ist relevant, da als gravierende brandschutzrechtliche Mängel das Fehlen von Rettungswegen und Bedenken zur Standfestigkeit einer Großgarage im Brandfall festgestellt wurden, so wie Rechtslupe berichtet.

Die Baubehörde hat bereits deutlich gemacht, dass einige Baugenehmigungen erteilt wurden, jedoch keine Gesamtplanung genehmigt ist. Zudem wurde festgestellt, dass teilweise ohne Genehmigung oder abweichend von Genehmigungen gebaut wurde. Die brandschutzrechtlichen Anforderungen, die in den Baugenehmigungen festgelegt wurden, sind nicht vollständig umgesetzt worden. Darüber hinaus fehlen belastbare Nachweise über die Erfüllung der brandschutzrechtlichen Anforderungen. Die Baubehörde forderte die Vorlage von Bestandsplänen und Brandschutzkonzepten, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist daher gerechtfertigt, um Brandgefahren zu minimieren.

Details
Vorfall Brandstiftung
Ursache brandschutzrechtliche Mängel
Ort Norderney, Deutschland
Quellen