Tod in Trittau: Polizei ermittelt nach Disco-Angriff auf Partygäste!

Trittau, Deutschland - In der Nacht von Sonntag, den 13. April 2025, kam es in der Großraumdiskothek Fun-Parc in Trittau (Kreis Stormarn) zu einem tödlichen Vorfall. Ein 21-jähriger Mann aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg erlag seinen schweren Verletzungen. Die vorläufige Todesursache wurde als Verblutung nach schweren Verletzungen festgestellt, wobei die genaue Art der Verletzungen, möglicherweise durch einen spitzen Gegenstand oder ein Messer verursacht, noch unklar ist. Fünf weitere Personen wurden bei dem Vorfall leicht verletzt.

Die Polizei und Rettungskräfte wurden gegen 2 Uhr alarmiert, und die Mordkommission der Bezirkskriminalinspektion Lübeck hat die Ermittlungen aufgenommen. Besonders im Fokus stehen auch das Sicherheitspersonal der Diskothek, gegen das wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt wird. Es liegt zumindest eine Anzeige vor. In einem Statement auf Instagram betonte der Betreiber des Fun-Parc, dass der 21-Jährige schnell versorgt wurde. Diese Aussage wird jedoch durch Berichte über Probleme bei der Unterstützung der Polizei und der Rettungskräfte relativiert. Partygäste behinderten demnach die Einsatzkräfte, was zu mehreren Strafanzeigen wegen tätlichen Angriffs und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte führte.

Ermittlungen und zukünftige Maßnahmen

Die Polizei hat über 80 Hinweise über ein Online-Portal erhalten und sucht weiterhin nach Zeugen und Beweismitteln. Im Zuge der Ermittlungen wird auch das Sicherheitskonzept des Fun-Parc überarbeitet. Geplant sind der Einsatz von Metalldetektoren sowie eine Aufstockung und Schulung des Sicherheitspersonals. Die für den 17. und 18. April geplanten Veranstaltungen wurden abgesagt, während die Diskothek am 19. April wieder öffnet. Erwartet wird zudem, dass die Eintrittsgelder der Veranstaltung am 19. April der Familie des Verstorbenen gespendet werden.

Der Vorfall wirft auch rechtliche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die unterlassene Hilfeleistung, die in Deutschland gemäß § 323c StGB strafbar ist. Hilfeleistung in einem Unglücksfall ist erforderlich und zumutbar; andernfalls kann es zu einem Strafverfahren kommen. Ethik und Recht verlangen daher von jedem, in einer Notlage zu helfen, sofern dies möglich ist, was gerade im Kontext des Geschehens in Trittau bedeutend ist. Die Strafe für unterlassene Hilfeleistung kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe umfassen.

Details
Vorfall Mord/Totschlag
Ursache Verblutung nach schweren Verletzungen
Ort Trittau, Deutschland
Verletzte 6
Quellen