Schleswig-Holstein startet schrittweise: Die Zukunft der Patientenakte!
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hat die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur stufenweisen Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) begrüßt. Lauterbach erklärte auf der Messe DMEA, dass es vorerst keine Nutzungsverpflichtung sowie keine Sanktionen für Ärzte und Psychotherapeuten geben werde.
Dr. Bettina Schultz, Vorstandsvorsitzende der KVSH, bezeichnete die schrittweise und zunächst freiwillige Einführung der ePA als eine richtige Entscheidung. Eine verbindliche Pflicht für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten zur Nutzung der ePA wird erst eingeführt, wenn die E-Akte im Praxisalltag reibungslos funktioniert. Schultz betonte, dass niemand bestraft werden soll, der unverschuldet die ePA nicht nutzen kann, beispielsweise aufgrund technischer Probleme.
Testphase und weitere Entwicklungen
Die nächsten Wochen sind für echte Belastungstests im Patientenbetrieb vorgesehen, auch außerhalb der Modellregionen. Eine Verpflichtung zur Nutzung und Befüllung der ePA wird verschoben, bis wesentliche Qualitätskriterien erfüllt sind, wie die reibungslose Einbindung in die Praxisverwaltungssysteme und die Erfüllung von Sicherheitsanforderungen. Aktuell testen etwa 300 Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser die ePA.
Das Bundesgesundheitsministerium plant einen flächendeckenden Start der ePA ab April. Derzeit haben nur etwa 1% der Versicherten eine ePA. Die Einführung der ePA erfolgt im Rahmen eines Opt-out-Prinzips, was bedeutet, dass alle Versicherten automatisch eine ePA erhalten, es sei denn, sie widersprechen. Die ePA ermöglicht Ärzten, Psychotherapeuten, Apotheken und Krankenhäusern den Zugriff auf relevante Behandlungsdaten, während die Patienten die Inhalte und Zugriffsrechte steuern können.
Die elektronische Patientenakte bleibt freiwillig, solange die Patienten nicht widersprechen. Der Zugriff auf die ePA erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte und die Praxisverwaltungssysteme. In der ePA werden Dokumente wie Arztbriefe, Laborbefunde und Medikationslisten abgelegt.
Weitere Informationen über die elektronische Patientenakte sind auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV verfügbar, während herzogtum-direkt.de über die Reaktionen des KVSH berichtet.
Details | |
---|---|
Ort | Herzogtum Lauenburg, Deutschland |
Quellen |