Betrüger als Psychologe : Verfahren auf dem Amtsgericht Westerstede!
Ein 60-jähriger Mann sieht sich momentan vor dem Amtsgericht Westerstede einer Anklage wegen Betrugs und Verstößen gegen das Heilpraktikergesetz gegenüber. Der Angeklagte trat als „Psychologe“ auf und verfasste Gutachten, obwohl er über keine entsprechende Ausbildung verfügte, wie nwzonline.de berichtete. Während des Verfahrens entschuldigte sein Pflichtverteidiger den Angeklagten, der wegen starker Rückenschmerzen ins Krankenhaus eingewiesen wurde. Ein Versuch des Richters, den Angeklagten im Krankenhaus zu erreichen, blieb jedoch erfolglos.
Das vorgelegte ärztliche Attest wurde als unzureichend erachtet, da der Hausarzt keine Verhandlungsunfähigkeit attestierte. Der Angeklagte hatte darüber hinaus bereits zuvor Atteste eingereicht und war nicht zu Verhandlungen erschienen. Er konnte sowohl zu seinem Hausarzt als auch ins Krankenhaus fahren, was darauf hindeutet, dass er auch zum Gericht hätte erscheinen können. Um das Erscheinen des Angeklagten beim nächsten Termin am 5. Mai sicherzustellen, wurde ein Sitzungshaftbefehl erlassen. Die Verhandlung findet in Westerstede statt, da der Angeklagte dort wohnhaft ist.
Ermittlungen und Verstöße
Der Beschuldigte soll über mehrere Jahre hinweg ausländischen Personen Unterstützung angeboten haben, jedoch ohne die dafür erforderliche Genehmigung oder Ausbildung. Er trat hierbei als „psychologischer Berater“ auf und verwendete irreführende Berufsbezeichnungen. Erste Auffälligkeiten wurden bereits im Frühjahr 2019 bemerkt, als der Angeklagte versuchte, eine Abschiebung zu verhindern und dafür wegen versuchter Nötigung und falscher Verdächtigung verurteilt wurde.
Aktuell laufen Ermittlungen in insgesamt 66 weiteren Fällen gegen den Angeklagten, die mögliche Verstöße gegen das Heilpraktikergesetz sowie den Missbrauch von Titeln gemäß § 132a StGB beinhalten. Zudem wird ihm gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Die Unschuldsvermutung gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen sind in Deutschland im § 132a StGB geregelt. Dieses Gesetz sieht vor, dass das unbefugte Führen von Amts- oder Dienstbezeichnungen sowie bestimmten Berufsbezeichnungen strafbar ist, um die Allgemeinheit vor Personen zu schützen, die durch unrechtmäßigen Gebrauch dieser Bezeichnungen einen besonderen Vertrauensvorschuss erwecken könnten. Die Strafen können Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen umfassen, wie wikipedia.de darlegt.
Details | |
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Vorfall | Betrug |
Ursache | Missbrauch von Titeln, Verstöße gegen Heilpraktikergesetz |
Ort | Westerstede, Deutschland |
Quellen |