Start der elektronischen Patientenakte: Revolution im Gesundheitssystem!

Schleswig-Holstein, Deutschland - Am 29. April 2025 startet in Schleswig-Holstein die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA), die ab diesem Datum für Arztpraxen, Apotheken und Kliniken vorerst freiwillig ist. Ab Oktober 2025 wird erwartet, dass Daten verpflichtend in die ePA eingestellt werden müssen. Der Start folgt mehreren Tests der ePA in drei Modellregionen.

In dieser digitalen Akte wird die Krankengeschichte des Versicherten gespeichert, es sei denn, der Versicherte legt einen Widerspruch bei seiner Krankenkasse ein. Dieser Widerspruch kann jederzeit eingelegt werden. Der Hausärzteverband Schleswig-Holstein begrüßt den Beginn der ePA und sieht sie als dringend benötigt an. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hält die ePA für eine Erleichterung, betont jedoch die Notwendigkeit für reibungslose Software und die Gewährleistung von Datensicherheit. Kritische Stimmen zur Datensicherheit wurden bis zuletzt laut, wie ndr.de berichtete.

Einführung der ePA auf nationaler Ebene

Die Einführung der ePA in Deutschland ist ebenfalls für den 29. April 2025 terminiert. Die gesetzlichen Krankenkassen werden die ePA für alle Versicherten einrichten, sofern kein Widerspruch eingelegt wurde. Ab dem Starttermin werden Praxen dazu befugt sein, Daten in die ePA einzustellen. Bislang war dies nur in ausgewählten Testregionen möglich. Bedingungen für die Speicherung von Behandlungsdaten sind die korrekte Funktion spezieller Software-Module in den digitalen Praxisverwaltungssystemen (PVS).

Eine Pflicht zur Nutzung der ePA in Praxen wird erst ab Oktober 2025 in Kraft treten. Zu den ersten Anwendungsbereichen der ePA gehören Medikamenten-Listen, die gefährliche Wechselwirkungen vermeiden sollen. Zusätzliche Funktionen wie digitaler Impfpass, Mutterpass und Zahnbonus-Heft sollen im Verlauf der kommenden Monate und Jahre ausgerollt werden. Patienten müssen in der Regel keine zusätzlichen Schritte unternehmen, um die ePA zu nutzen, benötigen jedoch eine App ihrer Krankenkasse zum Einsehen oder Steuern der Daten, wie br.de feststellt.

Details
Vorfall Sonstiges
Ort Schleswig-Holstein, Deutschland
Quellen