Beamten in Schleswig-Holstein: Forderung nach verkürzter Arbeitszeit!
Im Zuge der laufenden Tarifverhandlungen für Beamte in Schleswig-Holstein wird die derzeitige Arbeitszeit von 41 Stunden pro Woche in Frage gestellt. Der Beamtenbund fordert eine Verkürzung der Arbeitszeit auf höchstens 40 Stunden. Dies teilte Kai Tellkamp, der Landeschef des Beamtenbundes, mit. Er betonte, dass die lange Arbeitszeit ein zentrales Thema in den Verhandlungen sein wird.
Unterstützung erhält der Beamtenbund von Verdi, dessen Sprecher Frank Schischefsky die Angleichung der Arbeitszeiten für Beamte in Deutschland befürwortet. Aktuell gilt die 41-Stunden-Woche nur in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und beim Bund, während in 13 weiteren Bundesländern eine Arbeitszeit von 40 Stunden üblich ist. Laura Pooth vom DGB Nord kritisiert die 41-Stunden-Woche als unattraktiv im Vergleich zu anderen Bundesländern.
Fakten zur Besoldung und Attraktivität des Beamtenjobs
Eine Untersuchung zeigt, dass Schleswig-Holstein bei der Eingangsbesoldung von A9-Beamten mit etwa 42.000 Euro den dritten Platz im Bundesvergleich belegt. In der Endstufe hingegen, bei rund 50.000 Euro, sinkt Schleswig-Holstein auf Platz 15. Diese Differenzierung ist laut den Gewerkschaften ein großes Hemmnis für die Attraktivität des Beamtenberufs in der Region.
Der DGB fordert nicht nur eine Erhöhung der Bezüge, sondern auch eine Entlastung der Arbeitszeit für alle Beamten. Beamtenbund und Verdi planen, nach der Sommerpause gemeinsame Forderungen für die bevorstehenden Tarifverhandlungen zu erarbeiten. Die Verhandlungen sollen noch vor Weihnachten beginnen, mit einem voraussichtlichen Abschluss Anfang 2026.
Es liegt nun an der Landesregierung, zu entscheiden, ob das Ergebnis der Verhandlungen auch für die über 55.000 Beamten von Land und Kommunen gilt. Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) äußerte Bedenken zu einer generellen Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden. Laut Schneider würde eine Arbeitszeitverkürzung über 1000 zusätzliche Stellen und jährliche Kosten von über 50 Millionen Euro erfordern. Sie hebt moderne und flexible Arbeitsbedingungen sowie Möglichkeiten für Home-Office hervor, die jedoch nicht für alle Beamten gelten.
In diesem Kontext gibt es auch Informationen zu den Arbeitszeitregelungen im öffentlichen Dienst. Diese sind in der Arbeitszeitverordnung (AZVO) geregelt und erlauben den Dienststellen Gestaltungsspielräume. Flexible Arbeitszeiten, die Vorteile sowohl für Dienstherrn als auch für Beamte mit sich bringen, sind somit Bestandteil des Arbeitszeitrechts in Schleswig-Holstein, basierend auf der EU-Arbeitszeitrichtlinie (Land Schleswig-Holstein).
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Schleswig-Holstein, Deutschland |
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