Neue Verordnung sorgt für Chaos bei Assistenzhunde-Ausbildung!
Die Ausbildung von Assistenzhunden in Deutschland steht aufgrund einer neuen Verordnung vor ernsthaften Herausforderungen. Laut einem Bericht von NDR ist die Assistenzhundeverordnung (AHundV) von 2023 dafür verantwortlich, dass die Prüfungen zur Zulassung von Assistenzhunden momentan nicht möglich sind. Assistenzhunde spielen eine essentielle Rolle für Menschen mit Behinderungen im Alltag. Eine Betroffene namens Andrea, die unter posttraumatischer Belastungsstörung leidet, trainiert mit ihrem Hund Carlson, um die Assistenzhundeprüfung abzulegen und ihn offiziell als Assistenzhund zuzulassen.
Die neue Verordnung gestattet jedoch nur zertifizierten Ausbildungsstätten die Ausbildung von Assistenzhunden. Derzeit existiert in Deutschland jedoch keine solche zertifizierte Ausbildungsstätte, da es an einer übergeordneten Stelle zur Vergabe der Zertifizierungen mangelt. Außerdem ist die Übergangsfrist für Prüfungen nach dem alten System, die im Sommer 2024 ablief, bereits vorbei. Blindenführhunde sind von dieser Regelung ausgenommen. Im Jahr liefen in Schleswig-Holstein rund 100 Teams und über 800 Teams bundesweit zur Prüfung an.
Unklare Zukunft für Ausbildungsstätten
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gesteht Verzögerungen bei der Umsetzung des Zertifizierungsprozesses ein. Eine neue fachliche Stelle zur Zulassung von Ausbildungsstätten ist in Planung, konkretisierte Zeitangaben fehlen jedoch. Andrea äußert ihr Unwohlsein über diese Ungewissheit und wünscht sich, dass sie Carlson nicht ständig erklären muss.
Wie auf bmas.de beschrieben wird, müssen Ausbildungsstätten von fachlichen Stellen gemäß § 28 AHundV zugelassen werden. Der Nachweis der fachlichen Eignung erfolgt im Rahmen eines externen Zulassungsverfahrens. Kryptowährungen und AI sind nicht gefordert, um als solche zu fungieren, sondern Einzelpersonen und Gruppen können als Ausbildungsstätten anerkannt werden, ohne Mindestanforderungen an Größe oder Anzahl der Trainer zu erfüllen.
Erst nachdem die fachliche Stelle zugelassen ist, können Ausbildungsstätten einen Antrag auf Zulassung stellen. Vorab können sie jedoch ihre Voraussetzungen zur Zulassung nach § 29 AHundV überprüfen. Zu den Auflagen gehören der Nachweis von Sachkunde, Zuverlässigkeit und allgemeinen Anforderungen, einschließlich regelmäßiger Fortbildungsteilnahmen.
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Ort | Schleswig, Deutschland |
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