Tödlicher Polizeieinsatz in Oldenburg: Forderung nach Tasern wächst

Am 22. April 2025 wurde ein 21-Jähriger bei einem Polizeieinsatz in Oldenburg tödlich verletzt. Patrick Seegers, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft in Niedersachsen, äußerte sich zu diesem Vorfall und bezeichnete ihn als schrecklich. Seegers betonte, dass jeder Todesfall bei einem Polizeieinsatz einer zu viel sei. Der Vorfall wirft Fragen zur Angemessenheit des Schusswaffengebrauchs auf, welcher den rechtlichen Voraussetzungen im Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetz unterliegt. Demnach muss eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben vorliegen, um den Einsatz einer Schusswaffe zu rechtfertigen.

In diesem Kontext plädiert Seegers für den Einsatz von Tasern als Alternative zum Schusswaffengebrauch. Laut Seegers könnte der Taser viele Situationen ohne tödliche Verletzungen lösen. Polizeibeamte in Niedersachsen absolvieren eine Ausbildung, die auch Schusswaffentraining umfasst, und Trainings unter Stress sind Teil der Vorbereitung auf Einsätze. Besorgniserregend ist die Tatsache, dass die Zahl der Menschen, die 2024 durch Polizeischüsse ums Leben kamen, die höchste seit 40 Jahren war. Zudem stieg die Zahl der Messerangriffe in den letzten drei Jahren um 60 Prozent. Seegers merkte an, dass diese Zunahme nicht auf eine höhere Schussbereitschaft der Polizei zurückzuführen ist. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen den Beamten wegen Verdachts auf Totschlag.

Untersuchungen zum Schusswaffengebrauch

<pEin weiterer Vorfall, der Fragen zum Schusswaffengebrauch aufwirft, ereignete sich am 19. August 2024 in München, wo eine 31-jährige Frau von der Polizei erschossen wurde, nachdem sie Beamte mit einem Messer bedroht hatte. Trotz mehrfacher Aufforderungen und dem Einsatz von Pfefferspray legte die Frau das Messer nicht ab. Das Landeskriminalamt (LKA) und die Staatsanwaltschaft ermitteln zur Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs.

Routineuntersuchungen sind standardmäßig installiert, wenn eine Schusswaffe im Dienst eingesetzt wird, wobei die Staatsanwaltschaft und die Gerichtsmedizin in solchen Fällen involviert sind. Bei der Beurteilung des Schusswaffengebrauchs müssen drei wesentliche Fragen beantwortet werden: Besteht eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben? Ist der Einsatz der Schusswaffe geeignet, erforderlich und angemessen? Sind mildere Mittel ausgeschöpft? Im Jahr 2023 führte die Polizei in 65 Fällen Schusswaffen gegen Personen ein, wobei 9 Menschen starben, und es kam nur zu einem unzulässigen Schusswaffengebrauch gegen Personen.

Details
Vorfall Totschlag, Messerangriff
Ort Oldenburg, Deutschland
Verletzte 1
Quellen