Illegale Gewässerausbauten im Herzogtum: Zeugen gesucht!

Klein Pampau, Deutschland - Im Januar und März 2025 fanden im Kreis Herzogtum Lauenburg Routinekontrollen zur Gewässerunterhaltung in den Gemeinden Siebeneichen und Klein Pampau statt. Dabei stellten die Wasserbehörde sowie die Naturschutzbehörde illegale Gewässerausbauten fest, die ohne Mitwirkung der örtlich zuständigen Gewässerunterhaltungsverbände durchgeführt wurden. In Klein Pampau wurden mehrere hunderte Meter Wassergräben mit einem Bagger ausgeräumt, was zu erheblichen Beschädigungen der Böschungen führte.

Besonders gravierend war die Zerstörung der gesamten Struktur der Gewässersohle, wodurch lebenswichtige Habitate für Kleinstlebewesen irreparabel geschädigt wurden. Auch in Siebeneichen sind kleinere Fließgewässer betroffen, die in Richtung des Elbe-Lübeck-Kanals abfließen. Insgesamt wurden mehrere tausend Meter Gewässer aus- und umgebaut, wobei die Arbeiten in den Wintermonaten stattfanden, was zusätzliche Schäden an angrenzenden Gehölzen durch die Freilegung des Wurzelwerks zur Folge hatte.

Schädliche Umweltauswirkungen

Durch die Abgrabung des Moorbodens und die Vermischung mit Sand und Pflanzenresten wurde eine Rückführung der ursprünglichen Struktur praktisch unmöglich. Diese Maßnahmen haben auch zur Vergrößerung der Gewässer beigetragen und damit zu einem erhöhten Grundwasserabfluss geführt, was eine Austrocknung der angrenzenden Grünlandflächen zur Folge hat. Diese Entwicklung setzt klimaschädliche Gase frei und gefährdet sowohl die landwirtschaftliche Nutzung als auch den Lebensraum für zahlreiche Wildtiere.

Die Kreisverwaltung hat nun die Öffentlichkeit aufgerufen, Zeugen zu suchen, die Hinweise zu den Verursachern dieser illegalen Maßnahmen geben können. Der illegale Gewässerausbau kann mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Hinweise können sowohl telefonisch als auch schriftlich an die Kreisverwaltung gerichtet werden.

Zu beachten ist, dass die Verantwortung für den Ausbau und die Unterhaltung von Gewässern in Deutschland unterschiedlich geregelt ist. Die Waldwissen.net informiert, dass die Zuständigkeit für Gewässer erster Ordnung beim Land Baden-Württemberg liegt, während Gewässer zweiter Ordnung von den Kommunen betreut werden. Private Gewässer fallen unter die Verantwortung der jeweiligen Grundstückseigentümer, die für alle Anlagen am Gewässer verantwortlich sind. Unzulässige Eingriffe, wie sie nun im Kreis Herzogtum Lauenburg festgestellt wurden, sind nicht nur rechtlich problematisch, sondern gefährden auch die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer.

Details
Vorfall Verschmutzung
Ursache illegaler Gewässerausbau
Ort Klein Pampau, Deutschland
Quellen