E-Scooter-Fahrer in Mölln: Drogen und kein Versicherungsschutz!
Mölln, Deutschland - In der Kleinstadt Mölln im Kreis Herzogtum Lauenburg wurde ein 33-jähriger E-Scooter-Fahrer am Donnerstag, dem 10. April, bei einer Polizeikontrolle auf möglicherweise alkohol- oder drogenbedingte Auffälligkeiten überprüft. Die Kontrolle fand um 12.35 Uhr im Wasserkrüger Weg statt. Dabei gab der Fahrer an, zuvor etwas konsumiert zu haben. Die Polizei ordnete daher eine Blutprobe an, um den genauen Zustand des Fahrers festzustellen, und leitete ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.
Zusätzlich stellte sich heraus, dass der E-Scooter des Mannes kein gültiges Versicherungskennzeichen hatte. Dies führt zu weiteren rechtlichen Konsequenzen, da der Fahrer auch wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zur Verantwortung gezogen wird. Die Situation wirft ein Licht auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Scooter-Fahrer in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf den Konsum von Drogen oder Alkohol.
Relevanz und rechtliche Konsequenzen
E-Scooter erfreuen sich in deutschen Großstädten großer Beliebtheit und werden oft für kurze Strecken genutzt. Laut einer Erhebung gab es im Jahr 2020 1.150 Unfälle mit Personenschaden im Zusammenhang mit E-Scootern. Eine häufige Unfallursache ist das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss. Sollte ein Fahrer beim Fahren unter Einfluss von Drogen erwischt werden, kann dies ein Fahrverbot nach sich ziehen, wie bussgeldkatalog.org berichtete. Ein bemerkenswertes Beispiel stammt von einem Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken, in dem ein Mann für den Konsum von Kokain während der Nutzung eines E-Scooters bestraft wurde.
Zusätzlich weisen die Rechtsmittel darauf hin, dass E-Scooter über ein gewisses Gefahrenpotenzial verfügen, insbesondere wenn ihre Fahrer unter Einfluss von Substanzen stehen, was zu einer Beeinträchtigung des Gleichgewichtssinns und der allgemeinen Fahrfähigkeit führen kann. Um sicher und gesetzeskonform zu fahren, ist es wichtig, dass der E-Scooter versichert ist und der Fahrer mindestens 14 Jahre alt ist. Zudem ist das Fahren auf Gehwegen verboten, und Fahrer müssen Handzeichen vor dem Abbiegen geben. Diese Regeln sollen die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und Unfälle verhindern.
Details | |
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Vorfall | Drogenkriminalität |
Ursache | Drogenkonsum |
Ort | Mölln, Deutschland |
Quellen |